Was alles falsch gelaufen ist
Die Bauodyssee von „Haus Baensch“ aus Sicht des Spandauer Bauamtes
Umbauten ohne Genehmigung. Fehlen statischer Berechnungen. Missachten des Denkmalschutzes. Das sind nur einige Punkte, die der Bezirk den Eigentümern des "Haus Baensch" auf der Haveldüne vorwirft. Wie konnte es dazu kommen? Hier die Chronologie aus Sicht der bezirklichen Baubehörden.
Nach einem Eigentümerwechsel 2011 und folgenden jahrelangen Gesprächen über mögliche bauliche Eingriffe hätten die Untere Denkmalschutzbehörde Spandau und das Landesdenkmalamt 2014 dem Abriss der Garage und der Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus, Garage plus ein Obergeschoss zugestimmt, beginnt der Bericht.
Diese Genehmigung sei aber nie umgesetzt, stattdessen 2016 ein dreigeschossiger Anbau beantragte und nach langwierigen Gesprächen mit dem Landesdenkmalamt zwei Jahre später ebenfalls genehmigt worden.
2020 sei dazu ein Nachtrag eingereicht worden, über den bisher nicht entschieden wurde. Ein denkmalrechtlicher Antrag zum Umbau oder Sanierung des Scharoun-Baus oder des Gartens sei, nach Angaben des Bezirks, dagegen nie gestellt worden.
Bei einem Ortstermin am 26. Juni 2020 hätten Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde, des Landesdenkmalamtes sowie des Stadtentwicklungsamtes festgestellt, dass nicht nur mit dem Neubau begonnen wurde, sondern dass auch das Mauerwerk des Kellergeschosses im denkmalgeschützten Wohnhaus weiträumig freigelegt worden war. Der Aushub sei unsachgemäß in den Garten gekippt worden. Dadurch wäre ein Teil der ebenfalls geschützten Gartengestaltung zerstört worden. Das sei ohne vorherige Dokumentation des denkmalgeschützten Bestandes erfolgt. Eine zur Dachterrasse führende Außentreppe, die als ein gestalterisches Wahrzeichen des Hauses gelte, wäre demontiert gewesen und sollte offenbar entsorgt werden. Hierbei sei auch das Vordach in Teilen beschädigt worden. Noch vor Ort habe deshalb der Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde einen Baustopp verhängt.
Danach wäre ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldbescheid eingeleitet und ein Denkmalpflegeplan angeordnet worden. Die Arbeiten konnten nach vierwöchigem Baustopp weiter gehen.
Am 27. August 2020 habe die Bauaufsicht festgestellt, dass die Abmessungen des im Bau befindlichen Anbaus nicht den genehmigten Maßen entsprechen. Vielmehr sei nach einer Planung gebaut worden, deren Umsetzung bauaufsichtlich versagt worden war. Daraufhin wurde ein weiterer Baustopp verhängt, der bisher gilt.
Vier Tage später wäre es im Rathaus Spandau zu einer Besprechung unter anderem mit der Eigentümerin, ihrem Anwalt, Denkmalbehörden und dem Rechtsamt gekommen. Die Bauherrin habe dabei zugesagt, für den Altbau einen Denkmalpflegeplan durch ein spezialisiertes Büro erstellen zu lassen. Im Gegenzug habe die untere Denkmalschutzbehörde in Aussicht gestellt, dass vor Fertigstellung des Denkmalpflegeplans die Abdichtungsarbeiten am Kellergeschoss durchgeführt werden können, damit die Baugrube vor Beginn des Winters verfüllt werden könne.
Entgegen der Zusage der "Bauherrenschaft" und trotz verhängtem Baustopp seien die Arbeiten aber weiter gegangen "sowohl im Altbau, als auch im Neubau". Weshalb die Baustelle am 26. Oktober durch die Bauaufsicht versiegelt wurde.
Außerdem sei bei einem weiteren Termin am 11. November festgestellt worden, dass der Keller ohne Genehmigung tiefer gelegt wurde. „Zur Durchführung der Maßnahme wurde das Haus ohne statische Berechnungen neu unterfangen und im Innern alle nichttragenden Wände entfernt.“
Aktuell sei der Stand so, dass die Vertreter der zuständigen Denkmalbehörden mit dem für die Erstellung des Denkmalpflegeplans beauftragten Büros im Gespräch seien. Ohne Vorliegen dieses Denkmalpflegeplans, der "die Wiederherstellung des bauzeitlichen Zustandes des Hauses und des Gartens zum Ziel hat", dürften keine weiteren Arbeiten vorgenommen werden. Die Baustelle werde regelmäßig kontrolliert.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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