Wilhelmstadt. Die Bäume auf dem Vattenfall-Grundstück an der Gatower Straße 141-143 sind Ende Februar gefällt geworden. Dem im Juli geplanten Baubeginn für ein Umspannwerk (UW) steht damit kaum noch etwas im Weg. Allerdings läuft noch ein von Nachbarn angestrebtes Widerspruchsverfahren.
In der Bezirksverordnetenversammlung am 26. Februar wollte Baustadtrat Carsten-Michael Röding (CDU) eine Bürgeranfrage von Anwohner Hans-Jürgen Luxa zum geplanten UW deshalb nur bedingt beantworten. "Der Bezirk prüft noch das Widerspruchsverfahren. Um dessen Ergebnis nicht vorzugreifen, kann ich zu ihrer Anfrage noch keine ausführliche Antwort geben", begründete Röding seine Zurückhaltung. Der Baustadtrat bestätigte zumindest, dass der Bezirk am 4. Dezember 2013 die Baugenehmigung für das Projekt erteilt hatte. Wegen des Widerspruchs werde deren Zulässigkeit jetzt jedoch einer erneuten Prüfung unterzogen.
Luxas Vorwurf, die Bauverwaltung und die politischen Mandatsträger hätten den betroffenen Anwohnern bei der Suche nach einem geeigneten Alternativstandort die Unterstützung versagt, wies Röding zurück. "Das Bauamt ist kein Makler und kann daher von sich aus dem Bauherrn kein anderes Grundstück anbieten", sagte er. Vattenfall habe nach Prüfung mehrerer Alternativen dieses Grundstück ausgewählt, weitere mögliche Grundstücke für den Bau des UW aber nicht vorgeschlagen.
"Wäre es nicht im Sinne einer bürgernahen Verwaltung gewesen, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen?", fragte Luxa. Bei dem Bauvorhaben an der Gatower Straße habe es eine größere Bürgerbeteiligung gegeben, als dies normalerweise der Fall sei, so Röding: "Das Bezirksamt hat Vattenfall gebeten, die Bürger entgegen ihrer Pflicht zu benachrichtigen und zu beteiligen." Der Investor habe dann auch eine Infoveranstaltung organisiert. "Zudem ist der Antragsteller eines Bauvorhabens nicht nur ein Bittsteller, er hat auch einen Anspruch auf Genehmigungen", erklärte der Baustadtrat.
In der Frage des Anwohnerschutzes bei etwaigen Transformatorenbränden verwies er auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Natürlich würden hier bei der Genehmigung strenge technische Auflagen berücksichtigt, so Röding.
Michael Uhde / Ud
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