Teile des Havelufers für Überflutung freigeben
Das sind die Bereiche Grimnitzsee-Graben sowie Grimnitzsee, Pichelssee, Scharfe Lanke, die Kleingärten am Breitehorn sowie Grundstücke an der Alten Havel in der Wilhelmstadt entlang der Götelstraße. Weitere Informationen und eine Karte der betroffenen Gebiete sind auf d www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/hochwasser/ zu finden.Grundlage ist die Gesetzesregelung des Bundes, die auch das Land Berlin verpflichtet, Überschwemmungsgebiete bis zum 22. Dezember endgültig festzulegen. Für den Bezirk und die Eigner der Grundstücke hat dies weitgehende Folgen. Untersagt sind etwa die Ausweisung von neuen Baugebieten, die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen sowie von Mauern oder Wällen entgegen der Fließrichtung des Wassers.
Ebenso untersagt sind in diesen Bereichen die Ablagerung von Gegenständen, die den Abfluss des Wassers behindern könnten sowie das Verändern der Erdoberfläche oder das Anlegen von Baum- und Strauchanpflanzungen.
B-Pläne festgesetzt
Bei den Tiefwerder Wiesen sieht Baustadtrat Carsten-Michael Röding (CDU) kein Problem. Denn dieses Gebiet ist bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Zudem ist das Gebiet seit 1960 Landschaftsschutzgebiet. Kritisch sieht Röding die jetzige Festlegung allerdings etwa im Gebiet der Götelstraße, wo bereits Bebauungspläne festgesetzt wurden. Problematisch sei die Festsetzung auch für die Bereiche, in denen Kleingartenkolonien bestünden.
Für den Spandauer SPD-Bundestagsabgeordneten Swen Schulz, der in der Sache am 15. April bei seinem Parteikollegen Christian Gaebler, Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Umwelt, nachgefragt hatte, bleiben einige Fragen offen - etwa ob bestehende Gebäude rückgebaut werden müssen. Für ungeklärt hält er auch das Vorgehen des Senats hinsichtlich möglicher Ersatzansprüche.
In seiner Antwort auf Schulz Nachfrage vom 13. Mai beteuert Staatssekretär Gaebler, dass die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten "keine Maßnahme ist, die sich in beeinträchtigender Weise auf die dort ansässigen Bewohner auswirkt - auch wenn dieses im Einzelfall von Betroffenen so empfunden werden mag". Dies geschehe "im Gegenteil zum Schutz ihrer Gesundheit als auch ihres Eigentums". Seine Verwaltung sei bemüht, bei den Betroffenen hierfür ein besseres Verständnis zu wecken.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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