Vortrag zu Patientenverfügungen
Zu diesem Thema hält Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht, am Mittwoch, 3. September, von 18 bis 19.30 Uhr einen kostenlosen Vortrag für alle Interessierten im Landhaus Schupke GmbH, Restaurant & Kaffeehaus, Alt-Wittenau 66/Eichborndamm, 13437 Berlin, in der Scheune. Sie erhalten ein umfangreiches Infopaket mit einschlägigen Formularen. Um Sitzplatzreservierung unter 45 48 23 90 oder 54 48 17 86 wird gebeten.
Eine 76-jährige Frau liegt nach einem Schlaganfall seit mehreren Tagen bewusstlos auf der Intensivstation. Ihr Sohn bittet den behandelnden Arzt darum, die künstliche Beatmung einzustellen. Er beruft sich auf eine schriftliche Patientenverfügung, die seine Mutter zwei Jahre zuvor verfasst hat. Darin erklärt sie, dass sie keine lebenserhaltende Therapie möchte, wenn bei ihr eine schwere und irreversible Hirnschädigung festgestellt würde. Die Tochter möchte dagegen, dass alles Menschenmögliche getan wird, um das Leben der Mutter zu retten. Wer entscheidet nun wie die Behandlung weiter geht? Der Arzt? Der Sohn? Die Tochter? Die Patientin? Die Antwort auf diese Frage überrascht: Der Vorsorgebevollmächtigte bzw. der Betreuer entscheidet. Beide sind rechtlich gleichgestellt, wenn es hier um Leben oder Tod geht. Sind weder Sohn noch Tochter oder Ehemann Vorsorgebevollmächtigte bzw. Betreuer, ist der Arzt in der Pflicht: Er muss über eine einstweilige Verfügung bei Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen lassen, damit dieser über die Auslegung der Patientenverfügung entscheiden kann.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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