Fledermäuse stoppen Bauprojekt
Gericht untersagt Arbeiten an Lungenklinik Heckeshorn

Der Lebensraum der Fledermäuse könnte durch die Bauarbeiten gestört werden.  | Foto: wiki/Mnolf
  • Der Lebensraum der Fledermäuse könnte durch die Bauarbeiten gestört werden.
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Kleine Ursache, große Wirkung: Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin verhindert den Umbau von Gebäuden der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn in eine Flüchtlingsunterkunft. Der Grund dafür sind Fledermäuse.

Im November 2017 erteilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) Baugenehmigungen für die Sanierung der Klinikgebäude D und E sowie die Umnutzung von zwei früheren Schwesternwohnheimen. Entstehen sollte eine Gemeinschaftsunterkunft für 502 Flüchtlinge. Naturschutzbehörden waren in das Genehmigungsverfahren nicht eingebunden.

Der Verein Natura Havel gab Ende 2017 aber ein artenschutzfachliches Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis: Baumaßnahmen seien für die Fledermäuse und deren Quartiere sowie Brutvögel und deren Niststätten ein signifikant erhöhtes Risiko.

Im März 2018 erfuhr der Verein, dass die BIM keinen Antrag auf Zulassung einer naturschutzrechtlichen Ausnahme bei der Senatsumweltverwaltung gestellt hatte. Daraufhin beantragte Natur Havel bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Bezirks einen Baustopp bis zur Einholung der notwendigen Zulassungen.

Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Behörde, der BIM die Baumaßnahme vorläufig zu untersagen. Sie verstoße mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist es verboten, besonders geschützte Arten wie Fledermäuse zu verletzen, zu töten oder ihre Fortpflanzungsstätten zu zerstören. Vor der Wiederaufnahme der Bauarbeiten müsse der Fortbestand erfasst sowie ein Konzept für den ökologischen Ausgleich erstellt werden.

„Das Bezirksamt wird jetzt eine vorläufige Untersagungsverfügung erlassen“, erklärt Umweltstadträtin Maren Schellenberg (B‘90/Grüne). „Die BIM als Bauherrin muss jetzt umfangreiche Untersuchungen veranlassen.“ Die Verfügung gelte, bis der Bezirk alle notwendigen Unterlagen überprüft habe und sich keine dauerhafte Untersagung ergebe. Andererseits könne die Senatsumweltverwaltung nach der Prüfung als Oberste Naturschutzbehörde im Einzelfall eine Ausnahme zulassen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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