Kampf um Wohnraum: Senat plant Verschärfung des Ferienwohnungsverbots

Berlin. Viele Touristen setzen auf private Ferienwohnungen, wenn sie nach Berlin kommen. Der Berliner Senat will deren Vermietung jedoch weiter einschränken, um Wohnraum zu schützen.

Bereits seit Mai 2014 schreibt das Zweckentfremdungsverbot eine Genehmigungspflicht für die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen vor. Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes als Ferienunterkünfte genutzt wurden, können noch bis zum 30. April 2016 als solche vermietet werden. Danach drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Doch das geht dem Senat nicht weit genug. Eine Verschärfung des Verbots soll die Wohnraumversorgung der Bevölkerung verbessern und etwaige Rechtslücken schließen. „Ziel des Änderungsgesetzes ist es, den Bezirksämtern die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots deutlich zu erleichtern“, sagt Berlins Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel (SPD).

Auskunftspflicht für Internetportale

Es werde deshalb unter anderem eine Pflicht für Internetportale eingeführt, Auskunft über die Anbieter einer Ferienwohnung zu geben. Damit sollen illegale Vermietungen aufgedeckt und geahndet werden. Wimdu, ein Onlinevermittler von privaten Ferienwohnungen, will das nicht hinnehmen. Zusammen mit der Apartment Allianz Berlin, einer Vereinigung von 62 Gastgebern mit mehr als 700 Ferienapartments in Berlin, will das Portal noch im November offiziell Klage gegen das Gesetz einreichen.

Unterstützt werden die Kläger dabei ausgerechnet von Professor Helge Sodan, einem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Er hält das Gesetz für verfassungswidrig und unangemessen. Einer Studie zufolge mache der Anteil der potenziell rückführbaren Ferienwohnungen weniger als 0,5 Prozent des Berliner Gesamtwohnungsbestandes aus. „Hier wurde klar über das Ziel hinaus geschossen“, so Helge Sodan. sr

Autor:

Stefanie Roloff aus Friedenau

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