Aufhebung des Hundeverbots an den Seen rechtskräftig
Steglitz-Zehlendorf. Ab sofort sind angeleinte Hunde auf den Uferwegen des Schlachtensees und der Krummen Lanke erlaubt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Dezember 2015 ist rechtskräftig. Der Bezirk hatte keine fristgemäße Berufung eingelegt.
„Damit ist unser Ziel erreicht“, freut sich Kläger Frank Kuehn. Er hatte kurz nach dem Inkrafttreten des Hundeverbots auf den Uferwegen am 15. Mai 2015 die Bürgerinitiative (BI) „Hunde am Schlachtensee“ gegründet. Die BI sprach sich für Kompromisse statt eines strikten Verbots aus.
Die nächste Konfrontation ist bereits programmiert. Die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) treibe ein erneutes Verbot auf Grundlage des Grünanlagengesetzes voran, sagt Kuehn. „Das würde einen einseitigen Verzicht auf uns jetzt zugesprochene Rechte bedeuten“, sagt Kuehn. „Im Fall eines Beschlusses werde ich dagegen vorgehen.“
Um zumindest derzeit keine neuen Konflikte zu provozieren, appelliert Kuehn an die Hundehalter, ihre Vierbeiner nicht frei laufen zu lassen, sondern wie vorgeschrieben an die Leine zu nehmen. „Wer das nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und stärkt die Vertreter eines Verbots.“
Das Gericht sieht in seinem Urteil die Ufer als Badestellen an, nicht aber die Uferwege. Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto erklärt dazu: „Aus meiner Sicht wäre es möglich gewesen, die Einschränkung des Begriffs der Badestellen durch Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu prüfen.“ Um den Rechtsfrieden herzustellen, sei das Land Berlin diesen Weg jedoch nicht gegangen.
Jetzt werden die roten Markierungen, die auf das absolute Hundeverbot hinweisen, durch gelbe, die für den Leinenzwang stehen, ersetzt. „Ich gehe davon aus, dass dies nun streng beachtet wird“, sagt die Stadträtin.
Der Antrag der CDU mit dem Titel „Nutzungskonflikt Schlachtensee/Krumme Lanke einer rechtmäßigen Lösung zuführen“ steht in der Bezirksverordnetenversammlung am 16. März auf der Tagesordnung. Gefordert ist ein saisonales Hunde-Mitnahmeverbot von Oktober bis April auf den Uferwegen. „Dieses Verbot wäre zu realisieren, wenn das Straßen- und Grünflächenamt gemäß dem Grünanlagengesetz eine Nutzungseinschränkung erlässt“, erläutert Markl-Vieto.
Norbert Buchta, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der BVV, warnt vor diesem Vorgehen. Werde der Antrag umgesetzt, seien erneut Klagen zu erwarten. „Dann geht der ganze Zirkus von vorne los und die Spannungen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen der Seen nehmen weiter zu. So ein stures Vorgehen mit der politischen Brechstange ist unverantwortlich.“
Die SPD setze nach wie vor auf echte Bürgerbeteiligung und fraktionsübergreifende Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für die beiden Badeseen. Im Sommer 2015 hatte die Fraktion eine Umfrage gestartet und nach Auswertung der Ergebnisse einen Konzeptentwurf erarbeitet. „Dabei stand die Frage des Hundeverbots nicht im Zentrum, vielmehr ging es um Themen wie Müllbeseitigung und fehlende Toiletten.“ uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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