Badestellen und Liegewiesen an den Seen sind für Hunde weiter tabu

Ein Hund ohne Leine wie auf diesem Foto ist definitiv nicht erlaubt an den Ufern  von Krumme Lanke und Schlachtensee. | Foto: Erna-Graff-Stiftung
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Was geht an Schlachtensee und Krummer Lanke? Dürfen Hunde mit ans Ufer oder nicht? Gilt der Leinenzwang? Welche Regeln eingehalten werden müssen, darüber informierten jetzt Umweltstadträtin Maren Schellenberg (B‘90/Grüne) und Ordnungsstadtrat Michael Karnetzki (SPD).

Frei laufen dürfen die Vierbeiner nur innerhalb des Hundeauslaufgebiets, das nördlich an die Seen grenzt. Die Ufer gehören nicht dazu. Dort müssen Bello und seine Freunde an die maximal zwei Meter lange Leine. Wer den Leinenzwang missachtet und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld ab 75 Euro. Wiederholungstäter müssen mit einem höheren Betrag rechnen, im schlimmsten Fall bis zu 10 000 Euro.

Öffentliche Badestellen sind für Hunde tabu. Als solche Stellen gelten für die Allgemeinheit zugängliche Bereiche, die dem Baden dienen. „Sie müssen nicht extra gekennzeichnet werden“, erklärt Schellenberg. Das Verbot gilt auch für Kinderspielplätze und gekennzeichnete Liegewiesen.

Allerdings gibt es zum Punkt „Badestellen“ ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Dezember 2017. Es besagt, dass die Tiere außerhalb der Badesaison von Mitte September bis Mitte Mai angeleint mit ans Wasser dürfen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da ein Kläger dagegen Berufung eingelegt hat. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus.

Schellenberg hält ein ganzjähriges Hundeverbot an den Badestellen für sinnvoll. „Es war kürzlich schon so warm, dass sehr viele Menschen vor der offiziellen Badesaison an den Seen anzutreffen waren.“

Das Hauptproblem sei die intensive Nutzung durch verschiedene Interessengruppen – von Joggern über Badende und Hundebesitzer bis zu Spaziergängern, die in sehr großer Zahl an den Seen anzutreffen sind.

Um die Probleme in den Griff zu bekommen und Lösungen zu finden soll jetzt ein Workshop mit Bezirksverordneten stattfinden. Später ist geplant, auch die Anwohner einzubeziehen.

Biotope nicht respektiert

Neben den Hundebesitzern müssen auch alle anderen Erholungssuchenden die geltenden Gesetze und Vorschriften beachten. So dürfen die Schilfbestände an den Ufern nicht betreten werden. Es darf nicht gegrillt werden, unnötiger Lärm ist zu vermeiden, ebenso Abfall.

Nicht jeder hält sich daran. „Leider kommt es immer wieder vor, dass die Biotope nicht respektiert werden. Schon mehrmals wurden die Zäune um das Schilf zerstört. Das ist Sachbeschädigung“, sagt die Stadträtin.

Das Ordnungsamt wird Streife gehen. „Die Seen sind ein Schwerpunkt der Kontrollgänge“, sagt Stadtrat Karnetzki. Es gebe aber auch andere Brennpunkte in Bezirk, besonders an den Wochenenden. „Deshalb ist nicht genau zu sagen, wie oft die Ordnungsamt-Mitarbeiter im Einsatz sein werden.“ Mit Beginn der Badesaison werden sie auf Fahrrädern steigen, um schneller vor Ort zu sein.

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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