BVV-Mehrheit lehnt Verkaufsstellen von "weichen Drogen" ab
Steglitz-Zehlendorf. Ein Coffeeshop im Bezirk? Die Frage sorgte auch in der letzten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vor der Sommerpause für heftige Diskussionen.
Bereits im Januar forderte die dreiköpfige Piraten-Fraktion das Bezirksamt auf, "geeignete Orte für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis-Produkten" zu benennen. Anwohner am Schlachtensee und am Hermann-Ehlers-Platz in Steglitz hatten über Drogenhandel geklagt. Für eine kontrollierte Abgabe sprächen mehrere Aspekte, begründete Georg Boroviczény den Antrag seiner Fraktion. "Illegal verkaufte Cannabis-Produkte sind oft gefährlich gestreckt, es gibt keinen Konsumentenschutz. Das wäre bei einer kontrollierten Abgabe aber der Fall", erklärte er. Der illegale Handel fördere die Kriminalität. Ein legaler Verkauf hingegen sei Prävention. "Wir als Kommune kommen nicht drum herum, etwas zu tun".
CDU-Fraktionschef Torsten Hippe sieht dagegen keinerlei Anlass, als Bezirk ein solches Pilotprojekt zu starten. "Das sollte auf Bundesebene geschehen", erläuterte er Einen Coffeeshop und die entsprechende Klientel wolle man hier ausdrücklich nicht.
"Sie haben diese Klientel längst hier", entgegnete Martin Matz (SPD). Trotzdem solle mit der Einrichtung einer legalen Abgabestelle nicht der letzte vor dem ersten Schritt getan werden. "Das Hauptziel ist die Aufklärung. Wir wollen möglichst viele Menschen davon überzeugen, Cannabis nicht zu konsumieren." Nina Stahr (B90/Grüne) glaubt nicht, dass Coffeeshops helfen, die Drogensucht zu reduzieren. "Das Risiko, schlechtes Zeug zu nehmen, muss niemand eingehen, wer es trotzdem macht, hat bereits ein Suchtproblem."
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. In Charlottenburg-Wilmersdorf hatte ein ähnlicher Vorstoß bisher ebenfalls keinen Erfolg. Initiatorin der Coffeeshop-Diskussion in Berlin ist Monika Herrmann (B90/Grüne), Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg. Sie plädiert für eine Abgabestelle im Görlitzer Park. Dabei setzt sie auf ein Schlupfloch im Betäubungsmittelgesetz: Der Paragraph 3 erlaubt einen gesetzlich kontrollierten Handel mit Betäubungsmitteln, jedoch nur zu wissenschaftlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken.
Ulrike Martin / uma
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