BVV will U-Bahnhof-Vorplatz nach Richard Draemert benennen
Zehlendorf. Die Fläche vor dem U-Bahnhof Onkel Toms Hütte an der Onkel-Tom-Straße soll den Namen „Richard-Draemert-Platz“ tragen. Dies hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in ihrer Dezember-Sitzung beschlossen und das Bezirksamt mit der Umsetzung beauftragt.
„Richard Draemert (1880-1957), war Stadt- und Bezirksverordneter, wurde 1955 wegen vieler Leistungen zum Berliner Stadtältesten ernannt und war sein Leben lang ansässig im heutigen Bezirk Steglitz-Zehlendorf“, begründet die SPD-Frakton ihren Antrag. Auf Draemerts Initiative hin wurde beispielsweise die Weiterführung der U-Bahn vom Thielplatz bis Krumme Lanke in Angriff genommen. Sie ging 1929 in Betrieb.
Bereits 2007 wurde Draemerts Name in die Straßenbenennungsliste des Bezirks aufgenommen. 2013 beschloss die BVV einstimmig die Umbenennung des Platzes. Ende 2013 stellte sich allerdings heraus, dass der Platz vor der Ladenstraße zum Vermögen der Berliner Verkehrsbetriebe gehört. Damit lag das Vorschlagsrecht für eine Benennung bei der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Diese hatte sich an die geltenden Vorschriften gehalten und teilte mit, dass der Platz offiziell „Onkel-Tom-Straßenbrücke“ heißt. Die Endung „Brücke“ muss verwendet werden, wenn eine Fläche Teil einer Brückenkonstruktion ist. Was in diesem Fall zutrifft, denn unter dem Platz fährt die U-Bahn.
Die Frage nach dem Namen stellte sich erneut bei der Umgestaltung des Platzes im Frühjahr 2015. Damals wurden neue Sitzbänke und Fahrradbügel aufgestellt, zusätzlich ein Wochenmarkt an den Donnerstagen etabliert.
Geht es nach dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung, wird sich der Name des Platzes aber bald ändern. „Da sich Draemerts Todestag am 5. August 2017 zum 60. Mail jährt, sollte der Beschluss jetzt umgesetzt werden“, ist im Antrag weiter zu lesen.
Ob es gelingt, steht auf einem anderen Blatt. „In der Regel sind Umbenennungen immer mit großem Aufwand verbunden“, erklärt Petra Rohland, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. So müssten beispielsweise Stadtpläne geändert werden, oftmals auch Adressen von Anwohnern.
Im Berliner Straßengesetz sind die Ausführungsvorschriften detailliert aufgelistet: „Bei der Benennung von Brücken und Ingenieurbauwerken soll die Art der Bauwerke erkennbar werden.“ Als Benennung gelte auch eine Umbenennung. Diese sei nur zulässig zur Beseitigung von Doppel- oder Mehrfachbenennungen oder beispielsweise zur Beseitigung von Straßennamen aus der Zeit von 1933 bis 1945. Allerdings steht in den Vorschriften auch, dass der Bezirk, in dem sich das Bauwerk – in diesem Fall also die Brückenkonstruktion – befindet, anzuhören ist. uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.