Eilanträge gegen die neue Hunderegelung an Schlachtensee und Krummer Lanke
Steglitz-Zehlendorf. Es war zu erwarten: Gegen das neue Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke sind zwei Eilanträge beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangen.
Die Neuregelung gilt zwischen 15. April und 15. Oktober und besagt, dass Hunde generell von den Ufern verbannt sind. Nur auf den oberen Wegen sind sie erlaubt. Das Bezirksamt stützt sich dabei auf das Grünanlagen- und das Landeswaldgesetz zum Schutz von Pflanzen und Wildtieren.
Zumindest dem Hundebesitzer, der die Eilanträge eingereicht hat, passt das nicht. Zwei Anträge waren nötig, da die Südseite der Seen als Grünfläche dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf untersteht, für die nördliche Waldfläche sind die Berliner Forsten zuständig, wie Stephan Groscurth, Sprecher der Veraltungsgerichts, erläutert. Das Gericht werde nun prüfen, ob die neue Verfügung verhältnismäßig ist. „Wir sind um eine schnelle Entscheidung bemüht“, sagt Groscurth. Im Durchschnitt sei mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Monaten zu rechnen.
Die neue Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt für Berlin vom 8. April veröffentlicht. Dort heißt es: „Die Allgemeinverfügung ist verhältnismäßig.“ Begründet wird dies unter anderem mit folgenden Sätzen: „Konfliktauslösende Verhaltensweisen von Hunden wie Anbellen, Beschnüffeln, Anspringen, Trockenschütteln und Ähnliches treten auch bei angeleinten Hunden auf. Dazu kommen die mangelnde Aufmerksamkeit von Hundebesitzern bezüglich ihres angeleinten Hundes und die Schwierigkeiten bei der Beaufsichtigung, insbesondere im Falle mehrerer Hunde.“
Mit diesen Aussagen werde unterstellt, dass selbst ordnungsliebende und sich an gesetzliche Regelungen haltende Hundebesitzer außerstande seien, ihren an der Leine geführten Hund zu kontrollieren, kritisiert Frank Kuehn, Gründer der Initiative Hunde am Schlachtensee. Er hatte in 2015 gegen das erste Hundeverbot erfolgreich geklagt. Das Gericht hatte entschieden, die Uferwege seien nicht als Badestelle anzusehen und hob die Regelung auf.
Kuehn bezeichnet das erneute Verbot als rechtswidrig. Und sagt warum: „Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass ein Hundeverbot an den Uferwegen nicht mit schützenswerten Interessen von anderen Nutzern zu rechtfertigen ist. Diese Interessen werden durch angeleinte Hunde ausreichend gewahrt. Daher ist die neue Allgemeinverfügung nicht verhältnismäßig.“
Kuehn begrüßt die Eilanträge, will aber selbst nicht klagen. Allerdings hat er Widerspruch beim Bezirksamt gegen die Neuregelung eingelegt, um sich spätere rechtliche Schritte offen zu halten.
Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (B‘90/Grüne) ist über die Eilanträge nicht erstaunt: „Dass Einwände kommen, war klar.“ Den Kompromiss, im Sommer die Hunde von den Seen fernzuhalten und sie im Herbst und Winter angeleint zu erlauben, hält sie für die beste Lösung. „Damit schützen wir die Schwächeren, nämlich Kinder, Badende und Erholungssuchende.“ uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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