Gericht entscheidet erneut über Hundeverbot
Steglitz-Zehlendorf. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Mittwoch, 22. Juni, zwei Eilanträge gegen das neue, saisonale Hundeverbotam Schlachtensee und an der Krummen Lanke.
Im Dezember 2015 hatte das gleiche Gericht das vom Bezirksamt verhängte Hundeverbot aufgehoben. Es urteilte, dass die Uferwege nicht als Badestelle anzusehen sind. Daraufhin haben das Bezirksamt und die Berliner Forsten in diesem Frühjahr das Verbot neu inkraftgesetzt. Dabei stützen sie sich jetzt auf das Grünanlagen- und das Landeswaldgesetz. Danach sind in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober die Uferwege der beiden Seen für Hunde tabu, aber Menschen mit Hunden können den oberen Teil des Rundwegs um die Seen nutzen. Die neue Anordnung stützt sich auf das Grünanlagen- und das Landeswaldgesetz.
Ein Hundebesitzer hat sich dagegen gewehrt, dass er seinen Vierbeiner nicht auf dem Uferweg an der Leine ausführen darf. Der Antragsteller hat Widerspruch erhoben. Er will die Uferwege weiterhin mit seinem angeleinten Hund für Spaziergänge nutzen. Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts wird im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entscheiden, ob das sofort vollziehbare Verbot Bestand hat. uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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