Mieter ausgebremst? Neues Gesetz lässt zu viele Ausnahmen zu
Berlin. Überteuerte Mieten sind eine große Belastung für viele Menschen in Berlin. Die Mietpreisbremse soll eigentlich Abhilfe schaffen, doch es gibt viele Ausnahmeregelungen.
Seit Juni können sich Bewohner gegen eine unangemessene Miete wehren. Das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten" schreibt vor, dass die Miete bei einem neuen Vertrag nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dies kann man anhand des Berliner Mietspiegels überprüfen, dessen Bestand vor Gericht derzeit allerdings fragwürdig ist.
Problematisch sind laut Berliner Mieterverein auch die vielen Ausnahmen. „Wenn man Pech hat, dann kommt eine Ausnahmeregelung zum Tragen und die hohe Miete ist korrekt“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Insbesondere der Bestandsschutz für hohe Vormieten schränke die Wirkung der Mietpreisbremse ein. Auch Neubauwohnungen und grundlegend sanierte Wohnungen sind von der Regelung ausgeschlossen. „Die Mietpreisbremse greift bei den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften, bei den über 80 Wohnungsgenossenschaften und bei allen gesetzestreuen privaten Vermietern“, sagt Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Viele Ausnahmeregelungen seien schnell ersichtlich. Bei einem Streit über die Einhaltung der Mietpreisbremse müssten die Gerichte entscheiden.
Einen solchen Streit zu Beginn des Mietverhältnisses hält der Mieterverein für unzumutbar. Er fordert eine Nachbesserung des Gesetzes. Beim Vertragsabschluss müsse klar sein, wie sich die Miete zusammensetzt und welche Ausnahmen unter Umständen zum Tragen kommen. Der Schutz der hohen Vormieten müsse gekippt und die Gültigkeit des Mietspiegels geklärt werden. sr
Autor:Stefanie Roloff aus Friedenau |
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