Busspur ist rechtswidrig
Sonderfahrstreifen auf der Clayallee muss zurückgebaut werden
Die Fahrspur auf der Clayallee, die den Bussen des ÖPNV vorbehalten ist, muss zurückgebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt per Eilentscheidung veranlasst. Die Sonderspur sei rechtswidrig und muss mit sämtlichen Schildern und Fahrbahnmarkierungen binnen einer Woche entfernt werden.
Die Busspur ist im Mai 2021 von der Senatsverwaltung für Verkehr auf Antrag der Berliner Verkehrsbetriebe eingerichtet worden. Der Abschnitt zwischen der Argentinischen Allee und der Riemeisterstraße war in der Zeit von Montag bis Freitag, 6 bis 20 Uhr, nur Bussen, Krankenwagen, Taxis und Radfahrern vorbehalten. Die Anwohner klagten gegen diese Maßnahme und hatten nun Erfolg.
Laut Urteil des Verwaltungsgerichtes liegen keine Voraussetzungen für die Einrichtung einer Bussonderspur vor. Um einen solchen Fahrstreifen anordnen zu können, müsste nämlich eine durch die örtlichen Verhältnisse begründete besondere Gefahrenlage vorliegen. Doch diese gebe es nicht. Außerdem sei seitens der Behörde nicht dargelegt worden, dass eine Behinderung des fließenden Verkehrs oder merkliche Zeitverluste für den Busverkehr bestanden hätten. Der Zeitverlust zwischen den einzelnen Haltestellen auf der Clayallee hätte lediglich zwischen elf und 26 Sekunden gelegen.
Ein wichtiger Grund für die Einrichtung einer Busspur ist auch die Busfrequenz. Und auch hier sah das Gericht keine Notwendigkeit. Laut einer bundesweiten Vorschrift müssten mindestens 20 Linienbusse pro Stunde in der Hauptverkehrszeit verkehren, um einen Sonderfahrstreifen zu rechtfertigen. In der Clayallee habe die Behörde aber eine Mindestfrequenz von lediglich neun Bussen pro Stunde ausreichen lassen, so das Gericht. Die Busspur sei somit unverhältnismäßig, urteilte das Gericht.
Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher der Berliner CDU-Fraktion, begrüßt das Urteil und bezeichnet es als „wegweisend gegen die Busspur-Willkür.“ Die Anordnung von Busspuren dürfe keinesfalls willkürlich und grundlos gegen den Willen von Anwohnern erfolgen, erklärt er. „Es ist die Quittung dafür, dass Senat und Bezirk über die Köpfe von Anwohnern hinweg entschieden haben. Das Gericht stärkt damit die Interessen Betroffener“, sagt Friederici. Gegen den Gerichtsbeschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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