SPD klagt gegen BVV-Beschluss zur Sitzverteilung im Jugendhilfeausschuss
Steglitz-Zehlendorf. Die Bezirksverordnetenversammlung hat die Zusammensetzung im Jugendhilfeausschuss (JHA) auf der jüngsten Sitzung beschlossen. Danach erhält die SPD-Fraktion einen Sitz weniger als erwartet. Dagegen will die Fraktion vorgehen.
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind im JHA neun Bezirksverordnete sowie sechs Bürgerdeputierte vertreten. Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz erhält jede Fraktion in der BVV ein Grundmandat. In Steglitz-Zehlendorf sind sechs Fraktionen vertreten, also sind nur noch drei weitere Sitze im JHA zu verteilen. „Diese Verteilung muss die Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in der BVV infolge des Wahlergebnisses widerspiegeln“, erklärt Isabel Miels, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Nach Vergabe der Grundmandate müssten also noch zwei weitere Sitze an die CDU gehen und einer an die SPD als zweitstärkste Fraktion.“
Beschlossen wurde aber ein Antrag der Zählgemeinschaft aus CDU und B‘90/Grüne. Demzufolge stehen der CDU drei Sitze, den Grünen zwei, der SPD sowie FDP, Linken und AfD jeweils ein Sitz zu.
„Nach dem Stärkeverhältnis hätte die SPD noch einen weiteren Sitze erhalten“, räumt CDU-Fraktionschef Torsten Hippe ein, „nicht aber nach dem Mehrheitsverhältnis.“ Die Mehrheit in der BVV hat die schwarz-grüne Zählgemeinschaft. Nach diesem Mehrheitsverhältnis hätte die Linke allerdings gar keinen Sitz erhalten. Was wiederum dem Grundsatz der Grundmandate widerspreche.
Die Mehrheit in der BVV abbilden oder das Stärkeverhältnis – das seien zwei Ziele, die sich widersprechen, sagt Hippe. Es sei also eine Wahl zwischen zwei „falschen Entscheidungen“ gewesen. „Ausschlaggebend war der Beschluss der BVV.“
Das sieht die SPD ganz anders. „Auf eine im Ausschuss abzubildende Mehrheit einer Zählgemeinschaft kommt es beim JHA nicht an“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Volker Semler. „Wir haben jetzt eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin und eine Klage eingereicht. Außerdem werden wir uns an die Bezirksaufsicht wenden.“ Mit der einstweiligen Anordnung soll erreicht werden, dass das Gericht auf Eilbedürftigkeit erkennt und den Beschluss aufhebt. uma
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