Uferweg keine Badestelle: Verwaltungsgericht hebt Hundeverbot auf
Steglitz-Zehlendorf. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Dienstag, 15. Dezember, das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben, weil der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne.
Nach Ansicht des Klägers kann der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle qualifiziert werden. Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts gab der Klage statt. Der Uferweg als solcher sei keine Badestelle. Eine Badestelle sei ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines zum Baden geeigneten Gewässers, der dem Baden und den hiermit typischerweise verbundenen Freizeitaktivitäten diene. Dies sei hier nicht der Fall, denn der Uferweg diene in erster Linie der Fortbewegung, und der Zugang zum See sei über weite Strecken durch Zäune ausgeschlossen, heißt es in der Urteilsbegründung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls kann Berufung gegen das Urteil eingelegt werden.
Das Bezirksamt hatte im Mai rund um die beiden Seen verschiedene Schilder und beschriftete Holzpfähle aufgestellt, wonach es sich bei beiden Seen einschließlich Uferweg insgesamt um Badestellen handele. Dabei stützte sich die Behörde auf das Berliner Hundegesetz, das die Mitnahme von Hunden an gekennzeichneten Badestellen verbietet. uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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