Verwaltungsgericht lässt Hunde außerhalb der Badesaison wieder ans Wasser

Ab ans Wasser: Das Hundeverbot an öffentlichen Badestellen an den Ufern des Schlachtensees und der Krummen Lanke gilt nur während der Badesaison von Mitte Mai bis Mitte September. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin.

Mehrere Hundebesitzer hatten geklagt. Sie wollten ihre Vierbeiner weiter an „öffentliche“ Badestellen mitnehmen dürfen. Das neue Berliner Hundegesetz, das demnächst in Kraft treten soll, verbietet dies. Im noch gültigen Gesetz betraf das Verbot ausdrücklich nur  „gekennzeichnete“ Badestelllen. Für die Kläger sind diese  Kennzeichnungen weder am Schlachtensee noch an der Krummen Lanke deutlich genug erkennbar. Deshalb wollten sie erreichen, ihre Hunde ganzjährig mitführen zu dürfen.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück, das Verbot sei bestimmt genug, und es sei klar erkennbar, wo es gelte. Eine öffentliche Badestelle sei ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines Badegewässers, der dem Baden und den damit verbundenen Freizeitaktivitäten diene. Das Mitführverbot soll typische Nutzungskonflikte zwischen Hundebesitzern und Badenden vermeiden.

Allerdings brachte das Urteil auch einen Erfolg für die Kläger. Da die Uferbereiche der beiden Seen außerhalb der Saison nicht dem Baden dienen, dürfen die Hunde in dieser Zeit mit ans Wasser, vorausgesetzt, sie laufen an der Leine. Der Leinenzwang an beiden Seen folge aus der Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewalds.

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz begrüßt das Urteil grundsätzlich. Die aktuelle Rechtslage für Hundehalter sei aber schwer durchschaubar, sagt Stiftungs-Vorsitzender Eisenhart von Loeper. So sei nach wie vor zu klären, wo Badestellen beginnen und wo sie enden. „Klärungsbedürftig bleibt auch, ob die Hunde ins Wasser dürfen“, sagt Loeper.

Im Herbst 2015 hatte das Bezirksamt Mitnahmeverbote für Hunde an den Seen verhängt, um die häufigen Streitigkeiten zwischen Haltern und Badegästen zu vermeiden. Klagen von Hundebesitzern waren erfolgreich, die Tiere durften ab 2016 wieder mit, jedoch nur angeleint auf den Uferwegen, die Zone direkt am Wasser hingegen war tabu.

Gegen das neue Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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