Kita-Hort-Gutscheine beantragen
Steglitz-Zehlendorf. Alle Eltern, deren Kinder nach den Sommerferien in die Schule kommen und eine ergänzende Förderung und Betreuung im Hort benötigen, sollten jetzt einen entsprechenden Antrag stellen.
Der Kita-Hort-Gutschein muss spätestens drei Monate vor Vertragsbeginn beantragt werden. Wenn das Kind mit Beginn des Schuljahres, also möglicherweise ab dem 1. August eine Betreuung benötigt und noch kein Antrag gestellt wurde, dann ist eine Ausstellung des notwendigen Gutscheins nicht mehr möglich. Daher sollte ein Antrag umgehend gestellt und mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden. Damit kann vermieden werden, dass sich ein mögliches Betreuungsproblem weiter in die Länge zieht.
Die Abgabe des Antrags und der Unterlagen kann postalisch erfolgen. Der Antrag kann aber auch im Familienbüro im Rathaus Zehlendorf, Raum E21, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, abgegeben werden. KM
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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