Gegen das Verkehrschaos
Interessengemeinschaft fordert Maßnahmen in der Gutzmann- und Leo-Baeck-Straße
In der Gutzmann- und der Leo-Baeck-Straße gehört Verkehrschaos zum Alltag. Seit Jahren fordern Anwohner Verbesserungen – bisher ist so gut wie nichts geschehen.
Das Problem: Der Straßenzug dient als Haupterschließung für das Wohngebiet zwischen Teltower Damm und Machnower Straße. Es gibt aber nur eine Fahrspur, die sich beide Richtungen teilen müssen. Besonders eng wird es, wenn Eltern morgens ihre Kinder zu den umliegenden Schulen bringen – der Durchgangsverkehr nimmt stark zu. Es reicht aber auch, wenn ein Lkw kurz zum Entladen hält – dann geht gar nichts mehr. Die Folge: Autos fahren über den Bürgersteig und gefährden Fußgänger und Radfahrer, die ebenfalls ausweichen müssen. Zwar wurden ein paar Poller aufgestellt und Halteverbote eingerichtet, geholfen haben diese Maßnahmen indes nicht.
Jetzt hat die „Interessengemeinschaft Wohnen und Sicherheit, Gutzmann- und Leo-Baeck-Straße“ konkrete Forderungen aufgestellt. In einem Schreiben an Bürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski (CDU) und Baustadträtin Maren Schellenberg (B‘90/Grüne) wurden vier Punkte formuliert, die dringend zur Verkehrs- und Schulwegsicherung nötig seien.
So soll die vorhandene Tempo-30-Regelung deutlich mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet werden. Eine gegenläufige Einbahnstraßenregelung soll verhindern, dass die Autos vom Teltower Damm und von der Machnower Straße aus in die Gutzmann- und die Leo-Baeck-Straße einbiegen können. Die Regelung soll zumindest von 6 bis 20 Uhr gelten.
Ein Durchfahrtverbot für Lkw über 7,5 Tonnen und die Einrichtung einer Bewohnerparkzone rund um das Helios Klinikum Emil von Behring gehören ebenfalls zu den geforderten Maßnahmen. Dem Schreiben beigefügt sind aussagekräftige Fotos vom täglichen Verkehrschaos.
„Wir erwarten unverzüglich die Umsetzung der Verkehrssicherungs – und Schulwergsicherungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung“, heißt es in dem Brief. Die Interessengemeinschaft zieht sogar rechtliche Schritte in Betracht. Falls nichts geschehe, „dürfen die zuständigen Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte des Bezirksamtes Amtshaftungsansprüche der Geschädigten erwarten“.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.