Preiswerte Mieten
Bezirksamt erzielt Abwendungsvereinbarung in Milieuschutzgebiet
Für ein Grundstück an der Nehringstraße hat der Bezirk jetzt eine Abwendungsvereinbarung mit der neuen Eigentümerin durchsetzen können. Dort soll ein Wohnhaus gebaut werden.
Konkret geht es um die Nehringstraße 14. Das Grundstück ist teilweise unbebaut. Die neue Eigentümerin plant dort aber Wohnungen zu bauen. Weil das Areal im Milieuschutzgebiet Klausenerplatz liegt, will das Bezirksamt teure Mieten verhindern und hat darum jetzt mit der Käuferin eine sogenannte Abwendungsvereinbarung besiegelt. Die legt fest, dass in dem Neubau mindestens 30 Prozent mietpreisgebundene Wohnungen vorgehalten werden müssen, also für Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Eigentlich wollte das Bezirksamt von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, doch das Bundesverwaltungsgericht hat dieses gesetzliche Recht der Bezirke mit seinem Urteil von November 2021 stark eingeschränkt.
Für das Bezirksamt sorgt die getroffene Vereinbarung nun dafür, dass das Grundstück „entsprechend den Zielen und Zwecken der sozialen Erhaltungsverordnung bebaut wird und bezahlbarer Wohnraum für verdrängungsgefährdete Mieter bereitgestellt werden kann“. Zudem könne der Bezirkshaushalt entlastet werden, da das Grundstück nicht gekauft werden müsse, um die städtebaulichen Ziele zu erreichen. „Der Abschluss dieser Abwendungsvereinbarung hat Signalwirkung. Trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts prüfen wir in allen Fällen eingehend unsere Möglichkeiten, Käufer mit dem Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu umfangreichen Schutzmaßnahmen zu verpflichten oder, wenn nötig, das Vorkaufsrecht auszuüben“, sagt Baustadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD). So auch in der Nehringstraße 14. Hier habe die neue Eigentümerin des Grundstücks „nach kooperativen Gesprächen mit dem Bezirksamt“ zugesichert, besagte 30 Prozent preisgünstigen Wohnraum auf dem unbebauten Grundstücksteil entwickeln zu wollen. Das erhalte gerade in Milieuschutzgebieten soziale Nachbarschaften und verbessere das Wohnungsangebot für einkommensschwache Mieter, so der Stadtrat weiter.
Für den Bezirk ist es die erste Abwendungsvereinbarung für ein unbebautes Grundstück in ganz Berlin und die erste seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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