Landgericht weist Vorkaufsrecht zurück
Pläne für Westkreuzpark gescheitert
Das Areal rund um den S-Bahnhof Westkreuz soll zu einer grünen Lunge in der City West werden. Der Bezirk hat hier eine naturnahe öffentliche Grünanlage geplant – den Westkreuzpark. Doch diese Pläne sind nun gescheitert, denn das Landgericht hat das Vorkaufsrecht des Bezirks für das Gelände gekippt.
Die Entscheidung des Landgerichts fiel in erster Instanz: Das vom Bezirksamt ausgeübte Vorkaufsrecht für den Bereich des geplanten Westkreuzparks ist ungültig. Damit bleibt das Grundstück zwischen Holtzendorffstraße und dem S-Bahnhof Westkreuz im Eigentum des privaten Erwerbers. Eine Begründung des Gerichts steht noch aus. Sobald sie vorliegt, wird das Bezirksamt gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen die Urteilsbegründung auswerten und dann prüfen, inwieweit in die Berufung gegangen werden kann.
Flächennutzungsplan geändert
Zum Hintergrund: Um das Gelände wird schon lange gerungen. Bezirk und Senat wollen auf dem rund sechs Hektar großen Gelände einen Park als Ort der Erholung für alle anlegen und damit das Defizit an Freiflächen und Spielplätzen in den angrenzenden dicht bebauten Wohnquartieren kompensieren. Dafür wurde das Gebiet zum Naherholungsgebiet umgewidmet und der Flächennutzungsplan (FNP) entsprechend geändert.
Vorkaufsrecht sei zu spät eingereicht worden
Obwohl der Deutschen Bahn AG als damaliger Eigentümerin die Pläne bekannt waren, hatte sie die Fläche Ende 2018 an einen privaten Investor verkauft, der auf dem Gelände Wohnungsbau plant. Das Bezirksamt hat daraufhin von seinem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Dagegen klagten Deutsche Bahn und Eigentümer. Zwischen dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2017 und dem Kaufvertrag sei mehr als ein Jahr vergangen, in dem der Bezirk das Grundstück hätte kaufen können, argumentierten die Kläger. Das Vorkaufsrecht sei also zu spät eingereicht worden.
Stadtrat Fabian Schmitz-Grethlein: „Dass hier das Profitinteresse der Deutschen Bahn nun dazu führt, dass wir weiterhin keine Entwicklung sehen werden, kann man nur bedauern“
Mit der Entscheidung über den Vorkaufsstreit sei aber keine Veränderung der planungsrechtlichen Situation verbunden, lässt das Bezirksamt wissen. Auf der nicht erschlossenen Fläche sei laut Baugesetzbuch keine Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten zulässig. Und auch die Schaffung von neuem Baurecht sei auf der Grundlage des neuen FNP nicht möglich. Fabian Schmitz-Grethlein (SPD), Stadtrat für Stadtentwicklung, bedauert die Entscheidung des Gerichts. Damit werde die Entwicklung des Westkreuzparks weiter gehemmt. Er wünsche sich an dieser Stelle echten zusätzlichen Freiraum für die Bürger und der sei in diesem hochverdichteten Stadtquartier auch dringend nötig. „Dass hier das Profitinteresse der Deutschen Bahn nun dazu führt, dass wir weiterhin keine Entwicklung sehen werden, kann man nur bedauern“, sagt Schmitz-Grethlein.
"Senat und Bezirk haben sich verzockt"
Die FDP-Fraktion der BVV hingegen sieht in der Westkreuzbrache eine geeignete Fläche für kostengünstigen Wohnraum. In Entwicklungsstudien hätte man nachgewiesen, dass hier bis zu 1000 Wohnungen entstehen könnten und weiterhin ausreichende Grünflächen, auch zur kleingärtnerischen Nutzung, erhalten blieben, erklären die Liberalen in einer Pressemitteilung. „Senat und Bezirk haben sich mit der Idee verzockt, hier einen Park schaffen zu wollen“, sagt Johannes Heyne, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion. Jetzt gelte es, mit dem rechtmäßigen Grundstückseigentümer eine Entwicklung der Brachflächen anzustoßen.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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