Volksbegehren fordert vom Senat Obergrenzen
Letztere besitzen knapp 300.000 der 1,6 Millionen Mietwohnungen in Berlin. Der Gesetzesentwurf zum Volksentscheid fordert, dass für bestehende Sozialwohnungen Mietpreise gesenkt werden sollen und bei öffentlich gefördertem Neubau einkommensabhängige Mietobergrenzen gelten.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat jedoch vorgerechnet, dass eine solche Begrenzung innerhalb der nächsten fünf Jahre rund 3,3 Milliarden Euro kosten würde. Um das Geld aufzubringen, das durch geringere Mieteinnahmen fehlen würde, "müsste Berlin ein halbes Jahr die Bezirke abschaffen oder 2,5 Jahre auf Kitas verzichten", sagte Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen der Berliner Morgenpost.
Doch das hält die Initiative für populistisch. Sie geht nur von rund 1,25 Milliarden Euro an Kosten durch das vorgeschlagene Gesetz aus. "Es werden weder Straßen schmutzig bleiben noch Kitas schließen, wenn unser Gesetzesvorschlag umgesetzt wird", sagt Melanie Dyck, Sprecherin der Initiative. Steigende Mieten würden so viele Berliner betreffen, dass der Senat das Thema noch ernster nehmen müsse.
Gesetze wie die neue bundesweite Mietpreisbremse würden nicht ausreichen, da sie viele Ausnahmen erlauben - etwa bei Neubauten oder Modernisierungen. Bei den öffentlich geförderten und kommunalen Wohnungen soll Berlin deshalb stärker Einfluss nehmen. "Außerdem wollen wir, dass Mieteinnahmen aus dem landeseigenen Bestand dauerhaft für den Erhalt und die Beschaffung von Wohnraum und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden", sagt Dyck.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
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