Mieter besser geschützt
Weitere Abwendungsvereinbarung für Tauroggener Straße
An der Tauroggener Straße konnte das Bezirksamt für ein weiteres Wohnhaus eine Abwendungsvereinbarung mit dem neuen Grundstückseigentümer aushandeln. Die Mieter sind damit besser vor Verdrängung geschützt. Der Bezirk verzichtet im Gegenzug auf sein Vorkaufsrecht.
Das Wohnhaus an der Tauroggener Straße liegt im Milieuschutzgebiet Mierendorffplatz. Wegen erheblicher Mängel hätte der Bezirk die Problemimmobilie kaufen können, etwa um eine Luxussanierung zu verhindern. Mit dem Grundstückskäufer konnte jetzt jedoch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung geschlossen werden. Das teilt das Rathaus mit. Der Käufer verzichte damit unter anderem auf eine Aufteilung in Eigentumswohnungen und eine möblierte Weitervermietung. Außerdem habe er sich mit der Vereinbarung zur fristgerechten Beseitigung der baulichen Mängel und zu einem langfristig stabilen Mietpreis verpflichtet, heißt es.
Insgesamt 29 Mietparteien profitieren demnach davon. „Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Anfang November 2021, das die bisherige Vorkaufspraxis stark einschränkte, konnte der Bezirk hiermit nun die vierte Abwendungsvereinbarung abschließen“, so Baustadtrat Christoph Brzezinski (CDU).
Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor zwei Jahren die übliche Vorkaufsrechtspraxis der Berliner Bezirke von Grundstücken aus Gründen des Milieuschutzes in Teilen gekippt. Laut Gericht dürfe ein solches Vorkaufsrecht nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der andere Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte. Das Vorkaufsrecht der Bezirke sei ausgeschlossen, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und ein auf ihm errichtetes Gebäude keine Mängel aufweist, hieß es in der Begründung. Grund für das damalige Urteil war eine klagende Immobiliengesellschaft. Im Fall der Tauroggener Straße hätte der Bezirk aber wegen „städtebaulicher Missstände“ (Mängel) sein Vorkaufsrecht ausüben können. Zuletzt konnte im Oktober 2021 für die Tauroggener Straße 47 eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet werden.
Die Linksfraktion begrüßt die neue Abwendungsvereinbarung als „Kampf gegen Spekulation“. Noch besser wäre es gewesen, so Rüdiger Deißler, „wenn der Bezirk das Vorkaufsrecht hätte ziehen können und eine städtische Wohnungsgesellschaft mit dem Hauskauf beauftragt worden wäre“. Von der neuen Zählgemeinschaft aus CDU und Grüne fordern die Linken weitere Milieuschutzgebiete, um Mieter in Charlottenburg und Wilmersdorf vor Verdrängung zu schützen.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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