Künstler Peters moniert Zensur seiner Werke

Heikle Stellen abgedeckt, den Grund dafür in einem Triptychon verbaut - so sieht die Auslage von Wilhelm Peters Atelier aktuell aus. | Foto: Einbildmalen
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Zwei Bilder des Künstlers Wilhelm Peters haben öffentliches Ärgernis erregt. Das Ordnungsamt hat ihn deshalb gebeten, sie aus dem Schaufenster seines Ateliers zu nehmen. Peters fühlt sich laut aktueller Pressemitteilung in seinen Grundrechten angegriffen. Kurios: Die Konfrontation ereignete sich vor einem Jahr.

Das eine Werk nannte Peters "Offene Begegnung. Silvesterübergriff" und zeigt einen Mann mit erigiertem Penis, der einer nackten Frau an die Brust greift. Das andere nannte der Kunstmaler "Familienwirksame Leistung", es bildet ein Paar beim Geschlechtsverkehr ab. Nach eigenen Angaben wollte Peters den "Ist-Zustand der Gesellschaft verwirklichen". Mehrere Bürger störten sich allerdinsg an den provokanten Motiven und beschwerten sich im Januar 2017 beim Ordnungsamt, das prompt anrückte und Peters bat, die Werke wegen "grob anstößiger und belästigender Handlungen" aus der Auslage seines Ateliers am Savignyplatz zu nehmen. Peters hatte die "corpora delicti" damals aus dem Schaufenster genommen, kleine Stofflappen an den "ihm vom Ordnungsamt zugewiesenen Stellen" befestigt und sie zurück ins Fenster gehängt.

Seltsamer Jahrestag

"Zensur meiner Kunstmalereien durch die Ordnungsbehörde Berlin. 1. Jahrestag", überschreibt der Künstler nun seine aktuelle Pressemitteilung und erinnert darin nicht nur an das Beschmieren seines Schaufensters, das dem Besuch der Beamten vorausging, sondern begründet auch seinen offenbar noch nicht verflogenen Ärger. In seiner Kunstfreiheit und Berufsausübung, mit der er schließlich seinen Lebensunterhalt bestreite, fühle er sich eingeschränkt, in seiner Ehre verletzt und verunglimpft sowie bezüglich seines Eigentums- und Persönlichkeitsrecht angegriffen. Von "Rufschädigung" schreibt Peters weiter, bedauerlich sei es, dass "Banausentum gesellschaftlichen Schutz" genieße.

Stadtrat Arne Herz (CDU), Leiter des Ordnungsamts, gab sich zwar verwundert über den Zeitpunkt des Trubels, in gewissem Maße aber auch versöhnlich. "Ich kann subjektiv betrachtet verstehen, dass er verärgert ist, weil er die Bilder nicht im Original im Schaufenster präsentieren kann und das die Verkaufschancen schmälert. Fakt ist aber: Es gab Bürgerbeschwerden und dann gehen wir der Sache nach." Gegen den Vorwurf, die Kunstfreiheit einschränken zu wollen, verwehrte sich Herz allerdings entschieden: "Wir sind weit davon weg, eine Sittenpolizei oder Zensurbehörde zu sein." In dem Moment, in dem sich aber Dritte gestört fühlten und ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sähen, wäge das Ordnungsamt ab – wie immer in solchen Fällen. Schließlich sei beides, Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht, im Grundgesetz verankert. "Wir müssen alle miteinander auskommen und die Mitarbeiter haben dann eben so entschieden. Dass sie das mit Ankündigung einer Strafe im Falle einer Widersetzung gegen die Anordnung durchsetzen, ist normal."

"Das wäre ja auch allerhand"

Herz kann mit der Stofflappen-Lösung leben. "Die einfache Lösung wäre aber gewesen, dass er die Bilder einfach zur Galerie seines Ateliers stellt. Jeder, der hineinkommt, kann frei entscheiden, ob er in Anbetracht der Bilder bleibt oder wieder geht. Der Passant hat es da nicht so einfach." Kunst oder Ausstellung zu untersagen, läge dem Ordnungsamt fern, betonte Herz noch einmal. "Das wäre ja auch allerhand."

Heikle Stellen abgedeckt, den Grund dafür in einem Triptychon verbaut - so sieht die Auslage von Wilhelm Peters Atelier aktuell aus. | Foto: Einbildmalen
Aus dem corpus delicti und dem Grund für die Stofflappen machte der Künstler ein Triptychon. | Foto: Einbildmalen
Autor:

Matthias Vogel aus Charlottenburg

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