Keine Lösung in Sicht
Amtsgerichtsplatz: Milieuschutz läuft Ende April aus
Der vorläufige Milieuschutz rund um den Amtsgerichtsplatz endet in knapp zwei Wochen. Die Linken wollen ihn behalten. SPD und Grüne rudern dagegen zurück. Auch das Bezirksamt lehnt dauerhaften Mieterschutz dort ab.
Ende April läuft der vorläufige Milieuschutz rund um den Amtsgerichtsplatz aus. „Damit werden nicht nur die Mieten vor Ort weiter steigen“, befürchtet Rüdiger Deißler von der Linksfraktion. „Zahlreiche Mieter werden aufgrund von Luxusmodernisierungen und Eigentumsumwandlungen ihr Zuhause verlieren.“ Das bestätige selbst die vom Bezirksamt beauftragte Untersuchung. „Über 40 Prozent der Anwohner rund um den Amtsgerichtsplatz und die Schloßstraße sind von Verdrängung bedroht. Für 24 Prozent von ihnen geht bereits jetzt über ein Drittel des Einkommens oder der Rente für die Miete drauf“, so Deißler. Die Zeit dränge, denn nach Auslaufen des Milieuschutzes könne das Bezirksamt Anträge von Immobilienbesitzern auf Modernisierung oder Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum nicht mehr ablehnen.
Die Linke will Milieuschutz dauerhaft
Als letzten Versuch fordern die Linken darum in einem aktuellen Antrag den dauerhaften Milieuschutz für das Wohngebiet. Die Bezirksverordneten werden darüber auf ihrer Sitzung am 28. April final entscheiden. Die Linken haben eine namentliche Abstimmung ihres Antrags beantragt. „Alle Verordneten müssen dann Farbe bekennen, ob sie wirklich alles zum Schutz der Mieterinnen getan haben.“
Keine rechtssichere Grundlage vorhanden
Große Aussicht auf Erfolg hat der Antrag allerdings nicht. FDP und CDU sind gegen den Milieuschutz. Für die FDP verhindert er sogar den Klimaschutz. Stichwort: stockende Modernisierungen. Und auch die SPD und Grünen wollen ihn nicht mehr. Dabei hatten beide Fraktionen vor zwei Jahren noch zusammen mit den Linken für den (vorläufigen) Milieuschutz rund um den Amtsgerichtsplatz gestimmt. Nun aber beruft sich die grün-rote Zählgemeinschaft auf das jüngste Gutachten der S.T.E.R.N. mbH. Die Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung hatte den Milieuschutz aus unterschiedlichen Gründen nicht empfohlen – wie bereits ein Gutachten zuvor. „Damit sehen wir keine rechtssichere Grundlage für die Festsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung“, heißt es von Grünen und SPD. So hätten die Gutachter „keine ausreichenden nachteiligen städtebaulichen Folgewirkungen durch eine Veränderung der Sozialstruktur der Wohnbevölkerung“ erkennen können.
Anwohner befürchten Verdrängung
„Wir bedauern diese Empfehlungen. Das Gutachten zeigt aber unmissverständlich, dass die Mieten- und Wohnungskrise auch an der Schloßstraße und am Amtsgerichtsplatz keinen Halt macht.“ Daran könne man auf Bezirks- und Landesebene nichts ändern. „Rechtlich ausschlaggebend für die Festsetzung eines Milieuschutzgebietes ist nicht die Verdrängungsgefahr vieler Mieter, sondern die negativen städtebaulichen Folgewirkungen, die sich aus der Veränderung der Wohnbevölkerung in einem Kiez ergeben“, argumentieren Grüne und SPD. Sich über das Gutachten hinwegzusetzen und eine soziale Erhaltungssatzung festzusetzen, sei daher falsch. „Hier würde der Bezirk in eine Niederlage vor Gericht hineinlaufen.“ Außerdem gebe es im Bezirk seit der letzten Wahlperiode sieben Milieuschutzgebiete für mehr als 67 000 Mieter. Wo es rechtlich möglich sei, würden weitere Schutzgebiete ausgewiesen.
Das Bezirksamt lehnt den dauerhaften Milieuschutz in der Schloßstraße und den Amtsgerichtsplatz ebenfalls ab und setzt stattdessen auf vorhandene Instrumente wie die Umwandlungsverordnung, das Zweckentfremdungsverbot und die Mieterberatung. Das wurde auch bei der Einwohnerversammlung in der Lietzensee-Schule am 6. April deutlich. Ebenso wie viele Anwohner befürchtet derweil auch die „MieterWerkStadt Charlottenburg“ Verdrängungseffekte und hat vom Bezirksamt Maßnahmen gefordert, um preisgünstigen Wohnraum zu erhalten.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.