Berlin sieht keinen Handlungsbedarf, gegen privates Feuerwerk vorzugehen
Berlin. Wenn der Verkauf von Knallern und Raketen beginnt, stürmen viele Berliner die Läden. An Silvester wird das neue Jahr lautstark begrüßt. In einigen Städten in den Niederlanden ist privates Feuerwerk jetzt verboten.
Die Gefahren, die von privaten Feuerwerken ausgehen, sind offensichtlich. Im vergangenen Jahr musste die Berliner Polizei in der Silvesternacht zu 119 Einsätzen wegen unsachgemäßen Umgangs mit Pyrotechnik ausrücken. Immer wieder werden Menschen durch Silvesterknaller verletzt; zudem sind sie nicht selten Brandursache.
Doch eigenes Feuerwerk und Silvester gehören für viele Berliner untrennbar zusammen – trotz der Gefahren, des Lärms und der tagelang vermüllten Straßen. Die Raketenschauspiele der Großveranstalter scheinen da wenig Ersatz zu bieten. In den Niederlanden müssen sie das jedoch. Einige Städte haben dort ein Verbot für privates Feuerwerk erlassen.
Gesetzeslage ausreichend
Die Gewerkschaft der Berliner Polizei (GdP) und die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit halten ein solches Verbot jedoch für unnötig. Beide sehen die geltende Gesetzeslage als ausreichend an. So ist wegen Lärmschutz etwa das Abfeuern von Böllern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen verboten und bei Großveranstaltungen wie am Brandenburger Tor sorgen die Organisatoren dafür, dass Privatpersonen keine Raketen abfeuern.
„Unfälle passieren meist wegen Unachtsamkeit“, sagt Steve Feldmann von der GdP. Striktere Gesetze könnten da wenig bewirken. Christoph Lang, Sprecher der Senatsverwaltung ergänzt, dass Feuerwerk für die meisten Berliner dazugehöre und dass in der Silvesternacht nur wenige Beschwerden wegen Lärmbelästigung eingingen. Die Berliner Feuerwehr teilt dagegen mit, dass sie „alle Regelungen, die Brände und Verletzungen verhindern“, begrüßen würde. jtw
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