Streit um Hotel-Fassade eskaliert
Bezirksamt leitet Mails an Staatsanwaltschaft weiter
Im Streit um die bunte Fassade des Hotels „Happy Go Lucky“ geht das Bezirksamt jetzt strafrechtlich gegen die Eigentümergesellschaft vor. Der Vorwurf: Bedrohung von Amtspersonen.
Das Bezirksamt hat zwei E-Mails der Eigentümergesellschaft des Hotels „Happy Go Lucky“ am Stuttgarter Platz zur strafrechtlichen Bewertung an die Berliner Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In den Mails würden „massive Bedrohungen und Nötigungen gegen Amts- und Privatpersonen“ geäußert, so der Vorwurf. Laut Bezirksamt wirft der Geschäftsführer einer Firma unprofessionelle und fehlerhafte Gerüstbauarbeiten vor. Das Gerüst gefährde die Sicherheit von Hotelgästen. Es wird gerade aufgebaut, weil die bunte Hotel-Fassade laut eines Gerichtsbeschlusses grau überstrichen werden soll.
Weiter heißt es laut Bezirksamt in den Mails, dass die beauftragten Unternehmen es nicht „wagen sollten“, das Kunstwerk durch zusätzliche Verankerungen des nicht fachgerecht hergestellten Gerüsts oder durch ein Übermalen weiter zu zerstören. Ansonsten würden die Mitarbeiter als Privatpersonen „strafrechtlich und zivilrechtlich in Berlin, Irland und den USA“ gerichtlich (...) haftbar gemacht werden. Die Anwürfe des Geschäftsführers richten aber nicht nur gegen die Firma, sondern auch gegen einen Mitarbeiter des Bezirksamt. Diesem soll der Eigentümer demnach „amateurhaftes Verhalten“ vorgeworfen und ihm gedroht haben, „sein Privatleben einer intensiven Prüfung“ unterziehen zu wollen. Das Bezirksamt weist alle Vorwürfe zurück. Es sei es zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung von Hotelgästen oder Passanten gekommen. Das habe auch ein Beschluss des Landgerichts Berlin von Mitte November bestätigt. „Sowohl bei der Gerüstbau- als auch bei der Malerfirma handelt es sich um anerkannte Fachbetriebe, die ihre Arbeit auch im hier konkreten Fall fachgemäß verrichten“, teilt das Rathaus mit.
Hintergrund des Schriftverkehrs ist der Streit um die seit 2016 bemalte Hotelfassade. Die verstößt laut Bezirksamt gegen denkmalrechtliche Vorschriften. Mehrere Kompromissangebote soll die Eigentümergesellschaft abgelehnt haben. Im März 2023 entschied dann das Oberverwaltungsgericht letztinstanzlich, dass die Fassadenbemalung entfernt werden muss. Seitdem versucht das Bezirksamt ein Übermalen der Fassade zwangsweise durchzusetzen.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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