Ein neues Gesetz soll Kindern mehr Rechte zusichern
Berlin. Anfang Mai wurde in Hellersdorf die fünfte Berliner Babyklappe eröffnet. Sie ist die erste im Ostteil und wird vorerst die letzte sein. Seit dem 1. Mai gilt ein neues Gesetz zur vertraulichen Geburt.
Von 2001 bis 2012 haben in Berlin 47 Mütter von Neugeborenen das Hilfsangebot der Babyklappen genutzt und ihre Kinder dort abgelegt. "Babyklappen können Leben retten", sagt Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Berlin hat fünf Babyklappen - vier im Westteil der Stadt und seit diesem Monat auch eine im Osten. "Wir haben nun eine gute Zahl erreicht", meint Kneiding. Neue Babyklappen könnte es derzeit auch gar nicht geben. Dem steht das neue Gesetz zu vertraulichen Geburten im Weg, das seit dem 1. Mai in Kraft ist und langfristig die Klappen überflüssig machen soll. Für die bestehenden gilt jedoch ein Bestandsschutz.
Kinder, die in eine Babyklappe gelegt werden, haben meist keine Chance zu erfahren, wer ihre Mutter ist. Deshalb ist diese Möglichkeit umstritten. Durch das neue Gesetz soll nun die sogenannte vertrauliche Geburt gestärkt werden. Dabei geben die Mütter zwar ihre Daten an, diese bleiben allerdings bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss. "Die Kinder sollen später selbst entscheiden, ob sie den Namen der Mutter erfahren wollen", erklärt Kneiding. Die Mitarbeiter der Krankenhäuser sollen Frauen, die anonym entbinden wollen, über diese Möglichkeit aufklären. Die komplett anonyme Geburt bleibt aber weiterhin möglich. Ziel ist es laut Gesetzestext zudem, dass Geburten möglichst medizinisch betreut werden. Zwar wurde eine gute medizinische Versorgung in Berlin bereits bei der Einrichtung der Babyklappen berücksichtigt - alle fünf befinden sich direkt an Krankenhäusern - die Geburten finden jedoch oft ohne Betreuung statt.
Jana Tashina Wörrle / jtw
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