Gericht untersagt Kassieren am Schloss
Sonnabend, 16 Uhr, der beste Moment für einen Bummel von Bude zu Bude. Das denken sich zumindest so viele Besucher, dass der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg zu dieser Stoßzeit von ihnen Eintritt nehmen möchte.
Dies hat nun aber das Verwaltungsgericht nach der entsprechenden Forderung des Bezirksamts untersagt. Begründung: Bei dem Areal um das Schloss handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche. Und die darf jedermann jederzeit nutzen - kostenlos. "Eintritt zu verlangen, war nicht Teil der Vereinbarung", stellte Stadtrat Marc Schulte (SPD) im Ausschuss für Grünflächen klar. Kritik daran übte der CDU-Verordnete Arne Herz: Es müsse gestattet sein, den Zustrom zu regeln, um eine Abriegelung des Marktes wegen Überfüllung zu vermeiden. Schulte bleibt aber bei seiner harten Linie. Er will bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 20 000 Euro kassieren. Und das unkooperative Verhalten des Veranstalters berücksichtigen, wenn um die Vergabe des Marktes in den nächsten Jahren verhandelt wird.
Autor:Thomas Schubert aus Charlottenburg |
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