Wahlamt korrigiert nach oben
Im Bürgerbegehren gegen Parkzonen sind mehr Unterschriften gültig

In Sachen Bürgerbegehren gegen die neuen Parkzonen hat das Wahlamt nachträglich weitere Unterschriften für gültig erklärt. Das nötige Quorum sei aber nicht erfüllt, heißt es. Die Initiatoren sind dagegen optimistisch.

Das Bezirksamt hat das Ergebnis des Bürgerbegehrens gegen die Ausweitung der Parkzonen in der City West korrigiert. 310 weitere Unterschriften wurden demnach vom Wahlamt nachträglich für gültig erklärt. Die Zahl der zulässigen Unterschriften steigt damit auf 6947. Die nötige Anzahl von mindestens 7244 (Quorum) gültigen Unterschriften sei aber weiterhin verfehlt, teilt das Amt mit.

Die Bürgerinitiative Gervinusstraße und die FDP-Fraktion in der BVV als Initiatoren des Begehrens halten einen Erfolg dagegen für „immer wahrscheinlicher“. Denn es fehlten nur noch 297 gültige Unterschriften für den Bürgerentscheid. „Unserer Ansicht nach hat in jedem Fall eine ausreichende Anzahl an unterschriftsberechtigten Bürgern gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung unterschrieben“, erklärte Tobias Bergmann, Vertrauensperson der FDP. Die aktuelle Korrektur sei ein Ausdruck von erheblichen Mängeln bei Verwaltungsprozessen. So seien etwa Strichlisten auf Handzetteln fürs Auszählen genutzt worden. Man sei daher zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht den Erfolg des Bürgerbegehrens bestätigen werde. Dann würde der Bürgerentscheid folgen.

Das Bezirksamt hatte das Begehren gegen die 21 neuen Parkzonen Ende Juni wie berichtet für gescheitert erklärt. Von den 11 908 geprüften Unterschriften waren demnach 5271 ungültig. Gegen den Bescheid hatten die Initiatoren vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt. Das Amt zählte daraufhin nach, informierte die Vertrauenspersonen bei einem außergerichtlichen Gesprächstermin über das Ergebnis und gab eine Stellungnahme ab. In der Summe wurden bis heute 12 460 Unterschriften (nach)geprüft und 5513 für ungültig erklärt. Das Urteil steht indes noch aus. Man rechne aber damit, dass das Verwaltungsgericht „überzogene Formerfordernisse wie die Ungültigkeit bei abgekürztem Vornamen kassiert und den Trägern des Bürgerbegehrens auch bei weiteren rechtlichen Meinungsverschiedenheiten mit dem Bezirksamt folgt“, so Bergmann. Vorbereitungen für weitere Parkzonen sollten daher vorerst eingestellt werden.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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