Mitlesen bei WhatsApp & Co.: Innenminister wollen neue Überwachungsmöglichkeiten
Berlin. Polizei und Behörden sind außen vor, wenn Straftaten per WhatsApp geplant werden. Das wollen die Innenminister der Länder ändern.
Auf der Innenministerkonferenz wurde beschlossen, dass die Regelungen zur digitalen Überwachung ausgeweitet werden sollen, weil die Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram derzeit ausgeschlossen sind. Alles, was als Telekommunikationsdienst gilt wie SMS oder Telefongespräche, darf auf Verdacht überprüft werden, Telemediendienste wie Nachrichten über WhatsApp fallen nicht unter die gesetzlichen Regelungen. Diese Trennung zwischen den Gesetzen wollen die Minister für den Überwachungsfall aufheben.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, hält die geforderte Ausweitung der Überwachung vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für verfassungsrechtlich bedenklich. Außerdem gibt es dabei auch technologische Hürden: „Derzeit muss niemand befürchten, dass die Polizei Nachrichten von WhatsApp oder anderen Messengerdiensten mitliest, denn heutzutage setzen sie standardmäßig eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein. Das bedeutet, dass die Kommunikation nicht auf dem Übertragungsweg ausgelesen werden kann." Nur auf dem Gerät von Sender und Empfänger sind die Nachrichten lesbar.
Für die Vorratsdatenspeicherung ist derzeit geregelt, dass diese nur dann angewendet werden kann, wenn konkrete Verdachtsfälle vorliegen. Eine entsprechende Neuregelung hatten Union und SPD im vergangenen Jahr erlassen. Die willkürliche Speicherung der Daten ohne Anlass ist aber nicht erlaubt. Gegen solche Pläne hatten Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof Bedenken angemeldet. jtw
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