Senat will bundesweite Neuregelung der Maklergebühren
Dem Berliner Senat reicht das nicht. Er möchte, dass dasselbe auch für Immobilienverkäufer gilt und macht sich für eine Bundesratsinitiative stark. Kritik kommt aus der Maklerbranche.
Grundsätzlich geht es um das Bestellerprinzip, nach dem immer derjenige den Makler bezahlen soll, der ihn beauftragt. Bei Mietwohnungen sind das in der Regel die Vermieter und so hat Bundesjustizminister Heiko Maas dieses Prinzip in seinen Gesetzesentwurf für eine Mietpreisbremse aufgenommen. Maas möchte damit die Kosten für Wohnungssuchende senken.
Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung und muss noch den Bundesrat passieren. Und genau hier möchte Berlin eine Erweiterung des Gesetzes erreichen und fordert, dass das Bestellerprinzip auch für den Immobilienkauf gelten soll. Bezahlen solle den Makler, wer ihn bestellt, erklärt Claudia Engfeld, die Sprecherin von Justizsenator Thomas Heilmann. Denn derjenige würde in der Regel auch die Courtage aushandeln. "Den Verkäufern kann die Höhe im Prinzip egal sein, weil sie die Gebühren ja nicht bezahlen", sagt Engfeld. Neben dem Bestellerprinzip möchte der Senat auch eine Deckelung der Courtage erreichen. In Berlin werden derzeit bundesweit die höchsten Maklergebühren verlangt.
Kritik kommt allerdings vom Immobilienverband IVD Berlin-Brandenburg. Dass grundsätzlich Immobilienbesitzer die Maklergebühren bezahlen sollen, hält er für eine einseitige Belastung. Eine Deckelung der Gebühren widerspricht aus Sicht des Verbandes außerdem dem Prinzip der Marktwirtschaft.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.