Trinken erlaubt: Verbot an Kriminalitätsschwerpunkten nicht durchsetzbar
Berlin. In Cottbus gilt seit dem 1. Juni ein Alkoholverbot an Kriminalitätsschwerpunkten. Für Berlin wäre so etwas kaum denkbar.
Mehr Polizeipräsenz, Platzverweise und ein Alkoholverbot sollen in der Innenstadt von Cottbus an Kriminalitätsschwerpunkten dafür sorgen, dass es weniger häufig zu Gewalttaten und anderen Straftaten kommt. Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Schlägereien und Überfälle. Der Alkoholpegel der Beteiligten ließ manch eine Situation eskalieren.
Kriminalitätsschwerpunkte gibt es in Berlin derzeit etwa ein Dutzend. Berlins Polizeiführung musste die Liste jetzt bekanntgeben. Der Senat hatte mehr Transparenz polizeilicher Maßnahmen im Koalitionsvertrag verankert. Zu den Orten gehören unter anderem Alexanderplatz, Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Teile der Rigaer Straße. Immer wieder kommt es hier zu Straftaten.
Dass die Beteiligten nicht immer nüchtern sind, spielt laut Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin, allerdings dabei keine große Rolle. So ist er auch skeptisch, ob ein Alkoholverbot die Kriminalitätsrate senken könnte. Die Gründe, warum ein Ort zu einem Kriminalitätsschwerpunkt wird, seien in Berlin sehr unterschiedlich. „Am Alex gibt es neben viel Taschendiebstahl auch viele Gewalttaten, die auf Alkohol zurückzuführen sind. Insofern macht ein Verbot hier vielleicht sogar Sinn. Am Kotti aber sind vor allem Drogen die Ursache.“
Zielführender sei eine ordentliche Polizeipräsenz und diese versucht Berlin soweit wie möglich an diesen Orten zu verstärken. Allerdings fehlt es an Personal – auch deshalb zweifelt Jendro an einem Alkoholverbot. „Das bringt nur etwas, wenn es auch jemand kontrolliert“, sagt er und weist darauf hin, dass die Zahl der Kriminalitätsschwerpunkte offiziell gesunken sei, denn an mehr als an den derzeitigen Problemorten könne man das Mehr an Polizeipräsenz gar nicht leisten. jtw
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