Wie lange soll man für Dumm verkauft werden?
Es bleibt dabei:Das Bezirksamt (BA) Wilmersdorf hat zu keinen Zeitpunkt ein Städtisches Lager weder geplant, noch eingerichtet, geschweige denn betrieben oder nur geleitet. Es gab zu keinem Zeitpunkt ein bezirkliches "Städtisches Ausländerlager für Aufgabenstellung im Verwaltungsinteresse", wie es Dr. Roeder, Herr Karwelat, Herr Pagenstecher sowie Frau Dr. Glauning angeblich, jetzt nach 70 Monaten erneut nachgewiesen haben wollen. Es ist unbestreitbar und von niemanden zu keiner Zeit bestritten worden, dass das BA ausl. Arbeiter einsetzte und sich auf dem städtischen Grundstück Wilhelmsaue 39 /40 ein städtisches Lager, so wie es der damalige Bezirksbürgermeister Dr. Thüma in seiner Dienstanweisung "Einsatz ausl. Arbeiter des Städtischen Lager (...) vom 30.04.1944 ausführte, sich befand. Warum wird diese Tatsache von Dr. Roeder, von der Berliner Geschichtswerkstatt und Frau Dr. Glauning in Frage gestellt? Es ist davon auszugeben, dass der damalige Bezirksbürgermeister als Verwaltungsfachmann im Gegensatz zu Dr. Roeder, durchaus den Unterschied zwischen bezirklich und städtisch kannte, als er seine Dezernenten mit diesem Schreiben anwies, dass zukünftig ihre Anträge auf vorübergehende Zuweisung ausl. Arbeitskräfte aus einem im Dokument nicht näher bezeichneten städtischen Lager seiner Zustimmung bedarf. Man sollte die Fakten so sehen, sowie zur Kenntnis nehmen, wie sie in den Dokumenten klar, deutlich und unmissverständlich angeführt sind. Wer aber, als selbsternannter Fachexperte das nicht akzeptieren will, nur weil er unbedingt ein Lager des BA haben will, um das BA als Gegner der Aufarbeitung seiner Geschichte vorführen zu wollen, wobei selbstverständlich nur seine Geschichtsinterpretation Gültigkeit haben darf, der verleugnet selbstverständlich den damaligen Unterschied zwischen Bezirk und Stadt. Er wird und will auch jetzt nicht verstehen wollen, dass wir heute Land Berlin und Bezirke haben, was zwei unterschiedliche Verwaltungsebenen sind, wie es auch "Stadt" und "Bezirk" in der NS-Zeit waren. Vielleicht sollte er sich einmal mit der damaligen Rechtsstellung von "Stadt" und "Bezirk" beschäftigen, was gerade bei der Befassung mit dem Ausländereinsatz innerhalb der Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin ein unbedingtes muss sein muss.Alle bekannten Lager der Berliner Bezirksverwaltungen werden in den Unterlagen des Landesarchiv "Wohnlager ausl. Arbeitskräfte des Verw. Bez. (Name des Bezirkes)" genannt, nur Wilmersdorf hatte lt. Dr. Roeder ein bezirkliches "Städtisches Ausländerlager für Aufgabenstellung im Verwaltungsinteresse". Darf man da nicht stutzig werden, dass das Bezirksamt Wilmersdorf sozusagen eine "Extrawurst" auf einem ihn nicht gehörigen Grundstück (es war ein Grundstück der Stadt Berlin und wurde u. a. von der Stadtreinigung - also einen städtischen Betrieb genutzt) außer der Reihe gehabt haben soll?Alle bekannten Wissenschaftler, die sich mit der Geschichte des Arbeitseinsatz der ausl. Arbeiter und Angestellten in Berlin auseinandergesetzt haben: Prof. Demps, Prof. Ribbe, Seeber, Bräutigam, Kubatzki haben in ihren national und international anerkannten Erarbeitungen klar und deutlich herausgearbeitet dass "Städtische Lager" in Berlin Einrichtungen der Stadtverwaltung (StV) der Reichshauptstadt Berlin, also nicht der Bezirksämter (BA) waren. Diese Städtischen Lager wurden von der Kontingentstelle für Arbeitseinsatz beim Oberbürgermeister der Reichshauptstadt geplant und eingerichtet. Dazu seit 70 Monaten absolutes Schweigen der "Fach-Experten", keine fachlich fundierte Widerlegung. Warum wohl? Es sind die gleichen, welche die "provisorische" Gedenktafel angebracht haben und es darf eben nicht wahr sein was wahr ist und durch Akten im Landesarchiv, ja selbst im Telefon- und Adressbüchern der Reichshauptstadt für jeden sicht- und nachlesbar ist. Hans Gräfe, Hans Ulrich Kanke, Karl Heinz Metzker, Udo Christoffel, Wolfgang Homfeld u.a. sehr bekannte Kenner der Wilmersdorfer Geschichte der NS-Zeit, führten in den letzten 30 Jahren in ihren Erarbeitungen fundiert aus, dass es sich bei dem Lager in der Wilhelmsaue um ein Lager der Stadt Berlin handelt und ihre Grundlage ist das Schreiben des Bezirksbürgermeister vom 30.04.1944. Was Dr. Roeder und die "Experten" auch hier nicht beachtet haben, ist die Tatsache, dass das Hauptpersonalamt (HPA), Abt. HP IV 2 - jene Abteilung, welche den Arbeitseinsatz innerhalb der Verwaltung der Reichshauptstadt organisierte, am 07.02. 1944 den Bezirksbürgermeistern mitteilte, dass auch weiterhin die DAF lt. Vereinbarung zwischen den GBA, Sauckel und der DAF, Ley vom 02.06.1942 für die ausl. Arbeiter zuständig sei "die in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben beschäftigt werden". (Dienstblatt des Magistrat der Reichshauptstadt Berlin. T. 1 Hauptverwaltungsamt / Hauptpersonalamt Nr. 20/22 vom 11.02.1944. S. 22.) Diese Abteilung des HPA wies u.a. auch in ihren Nachweisungen über den Arbeitseinsatz in den Bezirksämtern von 1941 bis 1944 darauf hin, dass die für und in den BA tätigen ausl. Arbeiter sich in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadt und nicht mit dem BA befinden. (Landesarchiv Berlin Bestand Hauptpersonalamt A Rep. 001-02. Nr. 3333 o. Bl. Nr.) Die BA stellten bedingt durch diese Rechtslage beim HPA generell Anträge auf vorübergehende Zuweisung ausl. Arbeitskräfte - oder die StV zeigte den BA an, welche ausl. Arbeiter zur Arbeit in den Bezirken zur Verfügung gestellt werden werden können (ich bezeichne dies als Sklavenmarkt). Siehe Schreiben vom 30.04.1944. Karl-Heinz Lembke hat bereits 1989 an Hand der Personal- und Lohnakten des BA Wilmersdorf diese Handhabung dokumentarisch belegt. (Karl Heinz Lemke: Geschichte der Berliner Stadtreinigung. Berlin, 1989. S. 227 /235.) Auch dass verschweigen die "Fachexperten", warum wohl? Akten und Unterlagen wurden im Sinne eines festgelegten Ergebnis - das BA betrieb ein "Städtisches Ausländerlager für Aufgabenstellung im Verwaltungsinteresse" - interpretiert und nicht hinterfragt. Doch dazu später.
Autor:Stefan Knobloch aus Charlottenburg |
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