Baustadtrat stellt klar: Wohnungsbau hat Vorrang
Damit werde das Ensemble der ehemaligen Oberpostdirektion mit expressionistischen Wohngebäuden beeinträchtigt. Dies verstoße gegen die Vorgaben des Baugesetzes. "Darüber hinaus wird die zulässige Ausnutzung des Grundstücks durch den Neubau gar um das Dreifache überschritten", bemängelt unser Leser. "Wieder einmal entscheidet das Bezirksamt wider geltendes Recht, um die Interessen eines Investors vor die Belange eines einzigartigen kulturellen Erbes dieser Stadt zu stellen."Tatsächlich hat Baustadtrat Marc Schulte (SPD) den Ausschuss für Stadtentwicklung über eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung für den Neubau in der Dernburgstraße 58 unterrichtet. So werde die Grundflächenzahl um 0,3 und die Geschossflächenzahl um 1,5 Punkte überschritten. Hinsichtlich der Abstandsflächen, sagte Marc Schulte zur Berliner Woche, werde nicht gegen das Baurecht verstoßen, denn die Bestimmung, auf die unser Leser verweist, sei geändert worden. "Beim Denkmalschutz ist eine Verträglichkeit mit Erfordernissen des Wohnungsbaus und der Stadtgestaltung abgewogen worden, da das Ensemble nicht mehr in seiner Ursprünglichkeit besteht."
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.