Staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge
Pflegende Angehörige leisten Außerordentliches - jeden Tag. 69 Prozent der Pflegefälle werden laut Ministerium für Gesundheit zu Hause betreut. Manche davon auf eigenem Wunsch, oft aber auch, weil ein Platz in einer Pflegeeinrichtung einfach nicht bezahlbar ist.
Eine private Pflegevorsorge schützt daher in erster Linie die Angehörigen, indem sie die finanziellen Möglichkeiten bereitstellt, sich bei der Pflege unterstützen zu lassen. Denn die Leistungen der privaten Pflegevorsorge stehen den Angehörigen im Pflegefall zur freien Verfügung: finanzielle Unterstützung für die Betreuung in einer Einrichtung, zum behinderten- oder altersgerechten Umbau des Hauses und für stationäre oder häusliche Pflege mit Unterstützung durch den Sozialdienst.
Mit dem "Pflege-Bahr" fördert der Staat deshalb seit dem vergangenen Jahr die private Pflegevorsorge mit einer monatlichen Zulage von fünf Euro. Diese Zulage erhalten alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Dabei kann der Versicherungsschutz ganz individuell festgelegt werden - bis zu einem Höchstbeitrag von 1200 Euro im Monat. Der Vorteil: Die staatlich geförderte Pflegeversicherung erfordert keine Gesundheitsprüfung und steht bei Auszahlung zur freien Verfügung.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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