Räumungsklage gegen Bewohner der Berlichingenstraße vor Landgericht
Moabit. Am 10. Januar hat das Landgericht Berlin über die Räumungsklage gegen die verbliebenen Bewohner des früheren „Gästehauses Moabit“, Berlichingenstraße 12, verhandelt. Im Mittelpunkt stand die Auslegung eines Paragraphen, der die gewerbliche Weitervermietung regelt.
Ein kalter Wintermorgen, 9 Uhr, Saal 142: „Eine befriedigende Lösung für alle wird es nicht geben“, sagt der Vorsitzende Richter zu den Anwälten, zu einigen Bewohnern und ihren Unterstützern. Auf Räumung hat die Eigentümergemeinschaft Berlichingenstraße 12 GbR geklagt. Deren Anwalt äußert, das Land Berlin werde sich um die Männer „dann schon kümmern müssen“.
Der Streit um das „Gästehaus Moabit“, auch B12 genannt, begann Mitte Dezember 2015. Damals erfuhren die Bewohner von der Kündigung. In dem fünfstöckigen Altbau hat jeder sein eigenes Zimmer. Auf jeder Etage teilen sie sich Küche, Bad und WC.
Die Eigentümer hatten der Betreiberin des Wohnungslosenheimes gekündigt und ist der Ansicht, mit der Kündigung verlieren auch alle dort Lebenden ihr Wohnrecht. Die Männer aber blieben. Die Hauseigentümerin hat zeitweilig versucht, die Männer aus dem Haus zu zwingen, zuletzt durch das Abdrehen von Heizung und Warmwasser. Mittes Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) hat deshalb Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.
Für den Vorsitzenden Richter am Landgericht ist die Räumungsklage eine „durchaus problematische Sache“. Gibt er der Klage statt, landen die Bewohner womöglich auf der Straße. Er will den Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur gewerblichen Weitervermietung eingehender studieren.
Die Rechtsvertreter der früheren Heimbetreiberin und der Wohnungslosen sind der Ansicht, die Eigentümergemeinschaft müsse die Männer als Mieter übernehmen. Die Gegenseite meint, sechs Bewohner seien erst nach dem Einreichen der Räumungsklage in das Haus gezogen. Die frühere „Gästehaus“-Betreiberin habe keinen Mietvertrag mit jedem einzelnen Wohnungslosen abgeschlossen. Das Urteil wird in der letzten Januarwoche erwartet. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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