Sonderregelung zum Berlinpass
Berlin. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat vermeldet, dass Berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen, erst einmal ihre Gültigkeit behalten und vorerst nicht verlängert werden. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen Berlinpass möglich. Berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne Berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen. Das Verfahren ist vorerst befristet bis zum 30. April 2020. my
Autor:Manuela Frey aus Charlottenburg |
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