Werbefirma muss blechen
Amtsgericht bestätigt Bußgeldbescheid
Das Amtsgericht Tiergarten hat das Bußgeld des Bezirksamtes gegen eine Werbefirma für rechtens erklärt. Anlass waren großflächige Werbeplakate an einem Baugerüst.
Seit Jahren steht an der Wilmersdorfer Straße ein Gebäude leer. Geld verdienen wollte der Eigentümer trotzdem. Mit Werbeplakaten am Baugerüst. Doch die waren laut Bezirksamt nicht genehmigt, weshalb das Rathaus der Werbefirma einen Bußgeldbescheid schickte. Die Firma klagte. Doch das Amtsgericht Tiergarten gab dem Bezirk nun Recht und bestätigte, dass der Bußgeldbescheid zulässig war, wie Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) mitteilt. Allerdings reduziert das Gericht das Bußgeld von 234 000 auf 24 000 Euro.
„Viele Großflächenwerbungen verschandeln das Stadtbild. Daher gibt es klare Regelungen, die dazu beitragen sollen, diese zu reduzieren und nur unter ganz bestimmten Bedingungen zuzulassen“, erklärt Schruoffeneger. Zum Beispiel dann, wenn die Werbung die denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes mitfinanzieren soll. In der City West aber, die als attraktiver Werbestandort gilt, „haben wir massive Probleme mit illegalen Großflächenwerbungen“, führt der Stadtrat weiter aus. „Das aktuelle Urteil macht deutlich, dass wir dringend verbesserte rechtliche Möglichkeiten für die Bezirke benötigen, um die Verschandelung des Stadtbildes zu begrenzen.“ Der Versuch des Bezirksamtes, mit einer hohen Bußgeldforderung wenigstens ansatzweise die Gewinne aus der illegalen Werbung abzuschöpfen, sei gescheitert. „Das vom Gericht festgesetzte Bußgeld hat eher den Charakter eines kleinen Nadelstiches statt einer wirkungsvollen Abschreckung“, kritisiert Schruoffeneger. Das sei für die Kollegen im Bauamt, die viel Arbeit investiert hätten, frustrierend. Der Stadtrat wirbt deshalb dafür, die Bußgeldvorschriften dringend so zu verändern, dass sich illegale großflächige Werbung nicht mehr lohnt. Hier sei der nächste Senat in der Pflicht.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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