Bezirk nennt Wirten strengere Regeln zur Bürgersteig-Nutzung
Zwei Meter - so viel Platz muss sein, damit auch Passanten mit Rollstühlen und Kinderwagen durchkommen auf den Bürgersteigen der City West. Und der so genannte Unterstreifen ist in den meisten Fällen tabu. Viel Raum bleibt Restaurants also nicht mehr, wenn sie um Kunden werben. Die verschärften Richtlinien waren zwar schon seit 2009 bekannt, brechen jetzt aber plötzlicher als erwartet über viele Wirte herein. Denn eine Übergangsfrist besagte, dass die Einschränkung für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlands zunächst nur für neu eröffnende Lokale gelten soll und bestehende verschont bleiben. Aber aus juristischen Gründen sah sich Ordnungsstadtrat Marc Schulte (SPD) zum sofortigen Handeln bei 70 "Altfällen" gezwungen.
"Uns wurde gerichtlich vorgeschrieben, dass wir einheitlich vorgehen müssen und keine Ausnahme machen können", erklärte er die Lageänderung. "Das ist leider das Dilemma."
Für die einen geht durch das Verbot von markanter Beschilderung auf öffentlichem Pflaster nur Aufmerksamkeit verloren. Andere müssen auf Tische verzichten, die ihnen die Kassen füllten. Dementsprechend wenig Verständnis äußern die betroffenen Wirte. Und bekommen Rückendeckung vom Kiezbündnis Klausenerplatz: "Das Verbot der Bewirtung auf dem Unterstreifen ist an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr dadurch nicht behindert wird, kaum nachvollziehbar. Dies schränkt die Verdienstmöglichkeiten der gastronomischen Betriebe unnötig ein", beklagen die Vorsitzenden Klaus Betz und Christian Bade in einem Rundschreiben. Gerade das Quartier um die Nehringstraße gilt als eine Gegend, wo das Beisammensitzen auf der Straße zum Lebensgefühl gehört. Und nicht nur dort, meint Arne Herz, dessen CDU-Fraktion die Verschärfung ablehnt. Er sieht den "Verlust einer Vielfalt, wie wir sie in Berlin haben sollten". Denn auch Passanten mit Kinderwagen sitzen abends gerne draußen.
Autor:Thomas Schubert aus Charlottenburg |
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