Doch Glühwein vor dem Schloss
Bezirk und Betreiber des Weihnachtsmarkts umschiffen Rechtsstreit
Betreiber Tommy Erbe und viele Gewerbetreibende mussten zittern, doch der Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg findet statt. Das Bezirksamt erteilte die Genehmigung.
Auch wegen der prächtigen Kulisse des Schlosses im Hintergrund ist der Weihnachtsmarkt am Spandauer Damm einer der schönsten in Berlin – und dementsprechend gut besucht. Die Nerven aller, die aus wirtschaftlichen Gründen auf die Veranstaltung angewiesen sind, lagen blank. Denn bis zum 29. Oktober stand nicht fest, ob sie diesem Jahr stattfinden wird.
Anforderungen an die Sicherheit gestiegen
Seit dem Attentat auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz Ende 2016 sind die Anforderungen an die Sicherheit gestiegen. 2018 hatte Tommy Erbe 15.000 Euro in das Sicherheitskonzept seines Marktes gesteckt, inklusive Terrorabwehr. Das tat er unter Protest, aber mit Erfolg, der Markt wurde genehmigt. Doch er klagte und seine Auffassung, der Terrorschutz sei Sache des Staates, teilte das Verwaltungsgericht (VG) am 30. August. Eine Genehmigung erteilte das Grünflächenamt in diesem Jahr dennoch nicht. Erbe stellte deshalb einen Eilantrag, der wurde vor dem Verwaltungsgericht am 25. Oktober zurückgewiesen. „Polizei und Feuerwehr hatten Einwände“, so Ordnungsamt-Chef Arne Herz (CDU).
Keine „Prozess-Spirale“ riskieren
Erbe wollte den Markt schon absagen, in letzter Sekunde kam nun das Go vom Bezirksamt. Zum einen hat Erbe sein Sicherheitskonzept nachgebessert, zum anderen vermieden es die Stadträte Herz und Oliver Schruoffeneger (Baustadtrat, Bündnis 90/Die Grünen), auf Konfrontation zu gehen und eine „Prozess-Spirale“ zu riskieren. Erbe möge die Sicherheitsmaßnahmen erneut finanzieren, so ihre Idee. Sollte das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz Erbe in der Frage der Verantwortlichkeit Recht geben, bekäme er seine Auslagen erstattet. „Und zwar für die Jahre 2018, 2019 und die weitere Zeitspanne bis zum endgültigen Urteil“, sagte Herz. Das gebe ihm und allen Gewerbetreibenden Planungssicherheit. „Das war uns wichtig“, so Herz.
Erbe zeigte sich erleichtert: „Diesem Verwaltungsakt sind für uns zeit- und nervenaufreibende Gespräche vorausgegangen. Um die Existenzsorgen unserer Mieter abzuwenden, haben wir dem Vorschlag des Bezirksamtes bezüglich der Übernahme der Sicherheitskosten zugestimmt – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Wir hoffen, dass die Entscheidung des VG vom Oberverwaltungsgericht bestätigt wird.“
Autor:Matthias Vogel aus Charlottenburg |
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