Härtere Zeiten für Spielhallen-Betreiber: Neue Konzessionen und höhere Bußgelder
Charlottenburg-Wilmersdorf. Im Bezirk gibt es 64 genehmigte Spielhallen. Damit ist er einer der Spitzenreiter der Stadt. Doch Änderung ist in Sicht: Am 31. Juli erlöschen alle Betriebserlaubnisse. Die Betreiber müssen neue Anträge stellen, um ihr Geschäft weiterführen zu dürfen.
Sie können fast jede Miete zahlen, denn das Geld wird im wahrsten Sinn des Wortes automatisch in die Kassen gespült. Ein paar Spielgeräte, ein halbes Dutzend Barhocker, eine Aufsicht – und der Rubel rollt. Rund 35.000 Hauptstädter gelten als spielsüchtig; Kundschaft ist also garantiert.
Doch die Berliner Abgeordneten haben vor fünf Jahren die Notbremse gezogen: Mitte 2011 beschlossen sie das deutschlandweit strengste Spielhallengesetz. Seitdem gelten bei Neueröffnung von Automaten-Casinos Auflagen: Beispielweise muss die nächste Spielhalle mindestens 500 Meter entfernt sein, zu Berufs- und Oberschulen ist ein Abstand von 200 Metern einzuhalten.
Schon vorhandene Spielhallen durften bislang weiter geöffnet bleiben. Doch der Bestandsschutz erlischt am 31. Juli. Bis zum 5. Juli haben die Betreiber Zeit, eine neue Konzession zu beantragen. Das Ordnungsamt prüft dann, ob ein Sachkundenachweis vorliegt und ob die Abstände zu anderen Spielhallen und zu Schulen eingehalten werden. Auch darf künftig ein Standort auch nur noch eine Spielhalle beherbergen.
Doch wie wird entschieden welche Casinos bleiben dürfen und welche schließen müssen, wenn sie zu dicht beieinander liegen? „Tombola, das wird ausgelost“, sagt Lutz Betzgen, kommissarischer Ordnungsamtsleiter. Er rechnet aber nicht damit, dass die Zahl der Spielhallen schnell sinken wird. Denn die Betreiber können eine Härtefallklausel geltend machen, die ihnen den Weiterbetrieb für maximal drei Jahre erlaubt. „Ich gehe davon aus, dass fast alle, deren Antrag wir ablehnen, sich auf die Klausel berufen“, so Betzgen. Auch Klagen und langwierige Gerichtsverfahren hält er für wahrscheinlich.
Aber das Leben für die Betreiber wird künftig auf jeden Fall schwerer. Denn das im März beschlossene „Mindestabstandumsetzungsgesetz“ sieht nicht nur häufigere Kontrollen vor. Das maximale Bußgeld wird von 5000 auf 50.000 Euro verzehnfacht, Automaten für Bargeldabhebung in und an der Spielhalle sind künftig verboten, ein landesweites Sperrsystem für Spielsüchtige wird eingerichtet, an dem alle Daddelhallen teilnehmen müssen.
Auch Werbung ist untersagt – nicht nur im Schaufenster, sondern auch in der Umgebung. Gaststätten und Imbisse, die in Wahrheit von Geldspielautomaten leben, werden in Zukunft wie Spielhallen behandelt. Schließlich soll der Mindestabstand von 500 Metern nicht nur zu anderen Spielhallen, sondern auch zu Sportwettbüros und Buchmachern gelten.
Eins ist klar: Auf die Ordnungsamtsmitarbeiter kommen anstrengende Monate zu. "Eine Herkulesarbeit", kommentiert der zuständige Stadtrat Marc Schulte (SPD). sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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