Auflagen sind rechtswidrig
Weihnachtsmarkt-Betreiber gewinnt Prozesse gegen das Land
Die vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf geforderten Anti-Terrormaßnahmen für den Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg waren rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in zwei Urteilen vom 29. Juni 2022 den Klagen des Betreibers Tommy Erbe stattgegeben.
Das vom Bezirk nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz 2016 geforderte Sicherheitskonzept (Siko) für den Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg sei rechtswidrig. Tommy Erbe hatte 2019 und 2020 gegen die Auflagen für eine Genehmigung des Marktes geklagt. Für den streitbaren Unternehmer war das Siko mit zum Beispiel Autosperren mit hohen Zusatzausgaben verbunden. Das Land Berlin habe mit den geforderten Sicherheitsauflagen „versucht, hoheitliche Aufgaben und die damit verbundenen Kosten auf Private abzuwälzen“. Andere Weihnachtsmarktbetreiber hätten weniger Auflagen erfüllen müssen, so Erbe.
Das Besondere am Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg ist allerdings, dass die gepflasterte Fläche als Grünanlage gewidmet ist. Und nach dem Grünanlagengesetz gibt es für ein Sicherheitskonzept keine Rechtsgrundlage. „Denn für eine solche Maßgabe, so das Gericht, fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage“, sagt Erbes Anwalt Hans-Peter Vierhaus. Die Behörde hätten den Weihnachtsmarkt „auch ohne die Maßgabe Sicherheitskonzept genehmigen müssen“.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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