"Völlig andere Dimension"
Weihnachtsmarkt: Bezirk hat keine Ausweichplätze
Wegen des Baus des neuen Besucherzentrums wird der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg in diesem Winter wohl das letzte Mal stattfinden. Der Bezirk hat keine Ausweichflächen. Das Oberverwaltungsgericht wies indes eine Beschwerde des Bezirksamtes zurück.
Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg ist ein Dauerbrenner im Bezirk. Diesen Winter noch genehmigt, droht ihm 2023 das endgültige Aus. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hat dem Veranstalter Tommy Erbe, wie berichtet, den Mietvertrag über 2022 hinaus nicht verlängert. Die Stiftung will westlich des Ehrenhofvorplatzes am Schloss ab 2024 ein Besucherzentrum bauen.
Weihnachtsmarkt auf der Schloßstraße?
In der Oktober-Sitzung der Bezirksverordneten fragte die FDP-Fraktion darum beim Bezirksamt alternative Plätze für den Weihnachtsmarkt nach, zum Beispiel entlang der Schloßstraße. „Auf dem breiten Mittelstreifen finden regelmäßig Antik- und Kunstmärkte statt“, argumentierte Fraktionschef Felix Recke-Friedrich, der dem Bezirksamt beim Thema eine „passive Grundhaltung“ vorwarf. Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) stellte zunächst klar: „Der Weihnachtsmarkt ist absolut hochwertig. Es wäre ein Verlust, wenn es ihn nicht mehr gäbe.“ Mit Blick auf mögliche Alternativstandorte musste Schruoffeneger allerdings passen: „Wir haben von uns aus keine Flächen gefunden.“ Der Schlosspark sei denkmalgeschützt. „Wenn dort vier Wochen lang 80 000 Leute herumlaufen, ist das hinterher keine Grünanlage mehr“, sagte Schruoffeneger, der auch für die Grünflächen zuständig ist. Und im Umfeld des Schlosses gebe es keine landeseigenen Flächen, die für den Markt infrage kämen.
Das gilt auch für die Schloßstraße, so der Stadtrat. Die sei ein Gartendenkmal mit einer wassergebundenen Wegeführung in der Mitte. „Wir müssten die Straße für den Markt baulich komplett umgestalten.“ Zudem sei sie eine übergeordnete Straße und somit der Senat zuständig. „Wir sperren auch mal die Preußenallee für zwei Tage, ja, aber nicht länger.“ Der Kunstmarkt auf der Schloßstraße sei außerdem ein Wochenendmarkt. „Der Weihnachtsmarkt hat eine völlig andere Dimension.“ Auch das Messegelände oder eine Fläche nahe dem Olympiastadion schloss der Stadtrat aus. Schruoffeneger ließ aber wissen: „Wenn vonseiten des Betreibers ein konkreter Antrag für eine konkrete Fläche gestellt wird, werden wir das objektiv prüfen.“ Vielleicht gehe ja irgendwas. „Aber so einen Antrag gibt es bisher nicht.“
Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde des Bezirksamtes zurück
Derweil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Beschwerde des Bezirksamtes (Rechtsamt) zurückgewiesen. Der vorherige Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts, dem diesjährigen Weihnachtsmarkt eine „grünanlagenrechtliche Sondernutzung“ zu erteilen, ist damit rechtskräftig. Die vom Land Berlin geforderten Anti-Terrormaßnahmen (Sicherheitskonzept) muss Tommy Erbe somit nicht finanzieren. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Bezirksamt den Weihnachtsmarkt unabhängig von der Beschwerde bereits genehmigt hatte. Nicht überzeugt war das Gericht von dem Argument, Berlin habe „gut 80 Weihnachtsmärkte“, weshalb ein „überwiegendes Interesse“ an dem Charlottenburger Markt fehle. Der Weihnachtsmarkt sei vielmehr seit vielen Jahren vor dem Schloss etabliert, so das Gericht weiter, und unterscheide sich „sowohl im Hinblick auf seine besondere Lage als auch im Hinblick auf das dortige Angebot von anderen Berliner Weihnachtsmärkten“. Für Tommy Erbe, der seit Jahren mit dem Bezirksamt im Rechtsstreit liegt, ein Erfolg: „Das ist jetzt die fünfte Niederlage binnen fünf Monaten des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt.“
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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