Senat sichert Mauerstreifen: Bebauungsplan soll Gedenkstätte Berliner Mauer schützen
Mitte. Der Senat will mit dem jetzt fertigen Bebauungsplan die Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße dauerhaft sichern. Der Entwurf des B-Plans wird nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
An der Bernauer Straße kann man noch genau sehen, wie die DDR-Grenze aussah. Die 1,4 Kilometer lange Außenausstellung vom Nordbahnhof bis zum Mauerpark wurde im vergangenen Jahr fertiggestellt. Es gibt zahlreiche Themeninseln mit beleuchteten Infostelen, Todeszeichen, Ereignismarken oder Bildtafeln entlang des rekonstruierten Postenweges. Mit dem Bebauungsplan soll die Gedenkstätte mit den vorhandenen Einrichtungen und Sperrelementen wie Grenzmauer, Todesstreifen, Postenweg und Hinterlandmauer dauerhaft planerisch gesichert werden. Das heißt, es dürfen keine Häuser auf den freien Grundstücke gebaut werden. Eine „behutsame bauliche Ergänzung in den angrenzenden Bereichen“ ist möglich. Mit dem B-Plan wird auch geregelt, dass die „angrenzenden Nutzungen gedenkstättenaffin sind und auf die Gedenkstätte Rücksicht nehmen.“ Das betreffe vor allem Werbeanlagen und Gastronomiebetriebe, heißt es.
Nach dem vor zehn Jahren vom Senat beschlossenen Mauergedenkkonzept sollte an der Bernauer Straße eine Erinnerungslandschaft entstehen. Für die Open-Air-Ausstellung entlang des Postenweges verhandelt die Mauerstiftung seit Jahren mit den Eigentümern der Grundstücke im einstigen Todesstreifen. Dutzende Flächen wurden bisher angekauft, damit sie öffentlich zugänglich bleiben und Teil der Mauerausstellung werden können. Über zwölf Millionen Euro hat die Stiftung Berliner Mauer dafür ausgegeben.
Nur drei Eigentümer, darunter eine Baugenossenschaft, wollen nicht verkaufen. Deshalb ist der Postenweg auf 55 Metern Länge unterbrochen. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Der Postenweg in dem betroffenen Bereich zwischen Brunnenstraße und Ruppiner Straße bleibt eingezäunt und unzugänglich. Wie Petra Rohland, Sprecherin von Bausenator Andreas Geisel (SPD) sagt, wurden „die streitbefangenen Grundstücke in der Schönholzer Straße aus dem B-Planbereich durch Teilung herausgelöst.“ Das B-Planverfahren für diese drei Grundstücke ruhe derzeit. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.