Bezirk kauft 35 Wohnungen
WBM und BGG erwerben zwei Häuser in Gesundbrunnen und Moabit
Das Bezirksamt schnappt erneut Investoren per kommunalem Vorkaufsrecht zwei Miethäuser mit insgesamt 35 Wohnungen weg, um die Bewohner vor Mietenexplosionen und Verdrängung zu schützen.
Wie Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) mitteilt, soll die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) ein gründerzeitliches Wohn- und Geschäftshaus an der Prinzenallee 36 mit 20 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten übernehmen. Die Tochter BGG der landeseigenen Berlinovo kauft ein Wohnhaus der späten 1950er-Jahre in der Rathenower Straße 59 mit 15 Wohnungen. Bei den Verhandlungen zuvor hatten alle anderen Wohnungsbaugesellschaften einen Kauf der Immobilie abgelehnt. Laut Tagesspiegel war eine freiwillige Mieterhöhung der Mieter auf 4,70 Euro pro Quadratmeter Bedingung der BGG für den Deal. Für einige Bewohner soll dies eine Erhöhung von 70 Prozent bedeuten.
Der Bezirk kann laut Baugesetzbuch sein Vorkaufsrecht nur ausüben, wenn das Haus in einem Milieuschutzgebiet liegt. Das Gebäude an der Prinzenallee liegt im Milieuschutzgebiet Soldiner Straße, das in Rathenower Straße 59 im Milieuschutzgebiet Birkenstraße. In Vierteln mit sozialer Erhaltungsverordnung (Milieuschutz) haben Eigentümer strenge Auflagen. Sie dürfen keine Baumaßnahmen mehr durchführen, die zu hohen Mieten führen. Alle baulichen Maßnahmen sind genehmigungspflichtig. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sind nicht mehr so einfach möglich. Hausverkäufe müssen der Behörde angezeigt werden, die dann prüft, ob die Milieuschutzziele eingehalten werden. Ein Hauskäufer kann die Immobilie nur erwerben, wenn er eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. Das heißt, er erklärt sich bereit, dass er die Ziele des Milieuschutzes wie Einhaltung der kiezspezifischen Verordnungsmieten einhält. Wie Gothe sagt, waren beide Käufer dazu nicht bereit. Deshalb üben WBM und BGG das kommunale Vorkaufsrecht aus.
Beide Häuser seien für „die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung von großer Bedeutung“, so Gothe. Die Mieten in den Gebäuden liegen deutlich unter der durchschnittlichen Nettokaltmiete im Quartier. Die Bescheide zur Ausübung des Vorkaufsrechts wurden den Verkäufern fristgerecht zugestellt. Verkäufer wie auch die Käufer können dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.