Keiner ist zuständig
Gesundbrunnen. Die Bezirksverordneten hatten sich im September per Beschluss über die Ausweisung einer Tempo-30-Zone in der Wollankstraße in den Nachtzeiten (22 bis 6 Uhr) starkgemacht. Wie der Bezirk jetzt mitteilte, scheitert das Projekt mangels Zuständigkeit. Der Bezirk hatte den BVV-Beschluss an die Senatsverkehrsverwaltung weitergegeben, weil die Wollankstraße zum übergeordneten Straßennetz gehört und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als oberste Straßenverkehrsbehörde zuständig sei. Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler hatte daraufhin den Bezirk um eine Stellungnahme gebeten, warum die Geschwindigkeitsbeschränkung zur Nachtzeit notwendig sei, was die Straßenverkehrsbehörde empfehle und ob der Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge geprüft worden sei. Wie das Bezirksamt jetzt den Bezirksverordneten mitteilte, "kann die Straßenverkehrsbehörde im Bezirk mangels Zuständigkeit keine Empfehlung aussprechen." Ob lärmarmer Fahrbahnbelag verbaut werden soll, könne der Bezirk ebenfalls nicht prüfen, "weil dies die vorhandenen Ressourcen nicht erlauben."
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.