Neuer Eigentümer kündigt allen Mietern
Alle Mieter haben Ende 2012 eine sogenannte Verwertungskündigung zum 31. März bekommen, weil der Hauseigentümer das Gebäude sanieren und zukünftig als Hotel verpachten möchte. Statt jetzt 18 Wohnungen würde nach Umbau ein Hotelgebäude mit 22 Zimmern entstehen, heißt es in der Kündigung. Die monatlichen Einnahmen würden sich etwa verdoppeln, eine Kündigung wegen anderweitiger wirtschaftlicher Verwertung deshalb gerechtfertigt, erläutert Michael Sumin, Geschäftsführer der Eulerstraße 14 Berlin Mitte Grundstücks GmbH.
Die Linksfraktion hat daraufhin ein Schreiben an die Mieter verteilt, in dem sie unter anderem behauptet, dass der Eigentümer nur aus Profitgründen handelt und knappen Wohnraum vernichtet. Auch die BVV hat das Bezirksamt in einem Beschluss aufgefordert rechtlich zu prüfen, "eine Umnutzung des Wohnraumes insbesondere in Hotel- oder Ferienwohnungen zu verhindern". Der Fraktionschef der Linken Thilo Urchs hat vom Eigentümer-Anwalt sofort Unterlassungsaufforderungen erhalten und Schadenersatzforderungen angedroht bekommen.
In einem Schreiben an Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) spricht der Rechtsanwalt des Investors, Stefan Johannsen, von "Stimmungsmache einiger Fraktionen und politischen Eigeninteressen, die Mieter gegen die Eigentümerin zu positionieren" und von "nicht hinnehmbaren Eskalationen und Anfeindungen, die aus unserer Sicht zuvorderst auf politische Agitation und vordergründige Meinungsmache statt auf sachlichen und konstruktiven Dialog zielen." Mit der Sanierung und zukünftigen Nutzung als Hotel solle das Haus lediglich seiner "Zweckbestimmung als Gewerbe- und Hotelappartementhaus" wieder zugeführt werden. So habe das Weddinger Bauamt die Immobilie 1966 auch genehmigt und zugelassen.
Die Eigentümer argumentieren, dass das Haus nie als Wohnhaus umgewidmet wurde und "die faktisch eingetretene Verwendung ausschließlich als Wohnraumimmobile nicht von der bestehenden bauaufsichtsrechtlichen Genehmigung als Gewerbe- und Hotelimmobilie gedeckt ist". Mit der "angekündigten Weiterverwertung" als Hotel werde daher der rechtsgemäße Zustand wiederhergestellt.
Baustadtrat Carsten Spallek sagte nach einer ersten Prüfung, dass in dem Haus Appartementwohnen zulässig sei. Das Haus wurde 1966 vom Weddinger Bauamt als "sechsgeschossiges Geschäfts- und Appartementhaus mit Büros und Frühstücksraum im Erd- und Obergeschoss, darüber im zweiten bis fünften Obergeschoss 16 Appartements" genehmigt. Spallek sagte, dass ein Appartement nicht gleich Hotel sei und "Wohnen nach erster Einschätzung zulässig ist". Wenn der Investor aus dem Gebäude ein Hotel machen will, sei ein Umnutzungsantrag notwendig.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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