Schutzstatus für Siedlerlaube: Denkmalamt hat entschieden
Das Landesdenkmalamt Berlin hat die Siedlerlaube des Ehepaars Wettwer am Elkartweg in seine Denkmalliste aufgenommen.
Ein knappes Jahr hatte das Landesdenkmalamt geprüft. Jetzt haben es Erich und Ulrike Wettwer Schwarz auf Weiß. Ihre Wochenendlaube nebst Gartenzaun und Siedlergarten am Elkartweg 10 wurde als Baudenkmal eingestuft und steht damit unter Denkmalschutz. Konkret heißt das für das Ehepaar, ihr Kleinwohnhaus kann nicht ohne Weiteres abgerissen werden. Jede bauliche Veränderung wiederum muss mit den zuständigen Denkmalbehörden abgestimmt werden.
„Wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung, die auch ein Signal für die gesamte Wohnsiedlung Hakenfelde ist“, sagt Erich Wettwer. „Auch der zuständige Stadtrat hat uns bereits beglückwünscht.“ Ohne die Eigeninitiative der Wettwers, hätte die Wochenendlaube den Schutzstatus allerdings bis heute nicht. Auch auf einen neuen Mietvertrag warten die Wettwers noch.
Erst Kündigung, dann Rückzug, jetzt Denkmalschutz
Wie berichtet war dem Ehepaar Ende Juli 2017 vom Bezirksamt gekündigt worden. Bis Jahresende sollten sie ihre Parzelle am Elkartweg räumen. Die Liegenschaftsverwaltung zog die Kündigung nebst Abrissforderung wenig später aber überraschend zurück. Erich Wettwer hatte die Laube 1989 von seiner Mutter geerbt und 2001 von einer Nichte übernommen.
Laut Landesdenkmalamt zählt die Siedlerlaube auf Parzelle 41 zu den ersten Wochenendlauben, die 1936 in der neu gegründeten Kolonie Am Fährweg in Hakenfelde erbaut wurden. „Hier finden sich alle zeittypischen Vorstellungen einer damaligen Wohnlaube wieder“, begründet das Denkmalamt die Einstufung als Baudenkmal. So wurde die Laube als Holzfachwerkbau auf gemauertem Sockel, fundamentierten Stützen, mit Bretterschalung und einem flachen Zeltdach errichtet. Weitgehend original getreu und als frühes Beispiel aus der Entstehungszeit der Siedlerbewegung in Deutschland besitze die Laube sozialgeschichtliche und architekturgeschichtliche Bedeutung.
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