Im Nordhafen dürfen Boote eine Stunde nicht anlegen
Parkverbot soll Schiffsfriedhof auflösen

Drei Boote im Nordhafen. | Foto: Foto: Thomas Frey
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Beim Lokaltermin Ende Dezember lagen noch drei Boote im Nordhafen am Maselakepark. Sie waren wohl kaum noch fahrfähig, ziemlich zerstört und mit Müll übersät.

An der öffentlichen Anlegestelle ist ein sogenannter "Schiffsfriedhof" entstanden. Die Schrottboote zu entfernen, ist aber nicht so ohne Weiteres möglich. Anwohner wandten sich daher in den vergangenen Wochen auch an das Spandauer Volksblatt.

Immerhin gibt es jetzt die Idee, das Anlegen von Schiffen soll dort künftig nur noch 23 Stunden am Tag erlaubt sein. Zwischen 11 und 12 Uhr dagegen eine Art „Parkverbot“ gelten. Diese Vorgabe "wäre geeignet, der Wasserschutzpolizei die Ahndung von Liegeverstößen zu erleichtern", teilte Ingmar Streese (Bündnis90/Grüne), Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in seiner Antwort auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Bettina Domer mit.

Allerdings bereitet den Behörden das Entsorgen von "Schrottbooten" große Probleme.
Demnach wurden, Stand 30. November, sechs stillgelegte Wasserfahrzeuge am Maselakepark gezählt. Zwei lagen dort anscheinend schon länger. Alle seien zwar mit einem vorgeschriebenen Kennzeichen ausgestattet, trotzdem konnten bei ebenfalls zwei die Halter nicht festgestellt werden.
Der Zustand der meisten Boote wurde zwar als schlecht eingeschätzt, allerdings gehe von ihnen keine Gefahr aus, etwa für den Schiffsverkehr und auch nicht für die Umwelt. Deshalb könnten sie aber auch nicht einfach abtransportiert werden. Denn das würde ein Eingriff in Eigentumsrechte bedeuten.

Bereits gegeben habe es mehrere Bußgeldbescheide gegen namentlich bekannte Halter. Wegen ausgebliebener Zahlung sei in einem Fall auch ein Antrag auf Erzwingungshaft gestellt worden. Das Verfahren gegen einen unbekannten Besitzer musste dagegen eingestellt werden, weil die Person nicht zu ermitteln war.

Bußgelder verhängen ist das eine. Das Problem ist damit aber noch nicht unbedingt beseitigt. Deshalb die Idee mit dem einstündigen Anlegeverbot. Denn nach der Landesschifffahrtsverordnung Berlin ist das Ankern an dieser Stelle bisher grundsätzlich 24 Stunden am Tag erlaubt. Beziehungsweise laut entsprechendem Paragrafen 13: Es ist im Nordhafen überall verboten. Außer an der Anlegestelle.

Desweiteren prüfe der Senat rechtliche Schritte, wie dauerhaft illegal stillliegende und nicht mehr verkehrstüchtige Wasserfahrzeuge entfernt und die Eigentümer für die Kosten herangezogen werden könnten. Ein Vorbild könnte laut Streese das Vorgehen gegen unerlaubt abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland sein. Dazu brauchte es aber eine Behörde, die Kontrollen durchführt, abschleppen und entsorgen lässt und Bußgelder verhängt. Bettina Domer schlägt vor, dass ein Berliner Ordnungsamt ausgewählt wird und sich darum kümmert. Die Zuständigkeiten müssten schnell geklärt und ein gemeinsames Verfahren für die Zukunft gefunden werden, lautet ihr Appell. Denn "je länger die Boote dort liegen, desto mehr weitere und zusätzlicher Müll sammelt sich erfahrungsgemäß an." Das "Behördenpingpong" müsse ein Ende finden.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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